Energetische Sanierungspflicht des neuen Eigentümers
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Wer eine ältere Immobilie erwirbt oder gar erbt, muss sich auf kostspielige Sanierungsmaßnahmen einstellen. Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, klärt hierzu auf.
Grund der energetischen Sanierungspflicht
Durch den Klimawandel sollen die Ressourcen unserer Erde weitestgehend geschont werden. Seit dem Jahre 2020 wurde daher für den Fall eines Eigentumswechsels bei Altbauten eine energetische Sanierungspflicht eingeführt, erklärt Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden. Grund hierfür ist der hohe Energieverbrauch von Heizungen.
Nachrüstpflicht des neuen Eigentümers
Wie Ihnen Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert, trifft den neuen Eigentümer die sogenannte Nachrüstpflicht, sobald dieser ins Grundbuch eingetragen wurde. Das Gebäudeenergiegesetz sieht hierzu vor, dass jeder Eigentümer dieser Pflicht grundsätzlich binnen zwei Jahren nachkommen muss. Sie umfasst z.B. den Austausch bestimmter Heizkessel sowie die Dämmung bestimmter Rohre und der obersten Geschossdecke.
Ausnahmen von der energetischen Sanierungspflicht
Allerdings gibt es hiervon auch Ausnahmen, teilt Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, mit. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Durchführung einer der genannten Pflichten nicht wirtschaftlich erscheint. Aber auch Eigentümer von Denkmalschutzimmobilien müssen diesen Sanierungspflichten aufgrund des Denkmalschutzes nicht nachkommen.
Förderungen für eine energetische Sanierung
Laut Gesetz trifft den Käufer einer alten Immobilie zudem die Pflicht zur Überprüfung von Beratungsangeboten zum Energieausweis. Dafür werden u.a. auch kostenlose Erstberatungen angeboten. Ebenso gibt es auf Bundes- und Landesebene sowie auf regionaler Ebene, mehrere Angebote durch Zuschüsse oder Kredite. Zu beachten ist, dass die Anträge auf Förderung vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden müssen, erklärt Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden, weiter.
Bei weiteren Fragen rund um das aktuelle Thema der energetischen Sanierungspflicht, wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Das erste Orientierungspflicht ist für Sie kostenfrei.
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