Erbschaftsteuer auf Immobilien: So schützen Sie Ihr Haus vor dem Finanzamt
- 4 Minuten Lesezeit
Immobilien sind das Herzstück vieler Nachlässe – und oft zugleich die größte Steuerfalle. Wer nicht rechtzeitig gestaltet, riskiert hohe Erbschaftsteuer, Streit unter Erben und sogar Notverkäufe. Ich zeige, wie Sie mit Nießbrauch, Wohnrecht und cleveren Strategien Ihr Haus sichern – steuerfrei und rechtssicher.
Erbschaftsteuer auf Immobilien vermeiden: Mit Nießbrauch, Freibeträgen und Schenkung gezielt handeln – bevor das Finanzamt Ihr Haus belastet. Jetzt rechtssicher beraten lassen – bundesweit.
1. Die Erbschaftsteuer ist kein Randproblem – sondern eine reale Gefahr für Immobilienbesitzer
Viele Eigentümer glauben: „Meine Kinder erben das Haus – passt schon.“
Doch die Realität sieht oft anders aus:
• Der Freibetrag reicht nicht
• Das Finanzamt setzt zu hohe Werte an
• Eine Erbengemeinschaft erzwingt den Verkauf
• Pflichtteilsansprüche erhöhen die Steuerlast
• Pflegeheimkosten bedrohen den Bestand
Fazit: Ohne strategische Gestaltung droht der Verlust des Hauses – an das Finanzamt oder an Miterben.
2. Die drei häufigsten Steuerfallen – und wie man sie vermeidet
Falle 1: Freibeträge nicht genutzt oder überschritten
• Kinder haben nur 400.000 € Freibetrag pro Elternteil – nicht pro Immobilie
• Bei Häusern in Ballungsräumen ist der Freibetrag oft ausgeschöpft
Lösung:
• Schenkungen in Etappen (alle 10 Jahre neue Freibeträge)
• Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht, um den steuerlichen Wert zu reduzieren
Falle 2: Verkehrswert falsch eingeschätzt
• Das Finanzamt setzt oft hohe Immobilienwerte an – mit veralteten Vergleichsdaten
• Der Bodenrichtwert berücksichtigt nicht: Zustand, Lage, Vermietung
Lösung:
• Eigene Wertermittlung durch Gutachter
• Antrag auf abweichende Bewertung nach § 198 BewG
Falle 3: Unklare Erbfolge führt zu Erbengemeinschaft & Steuermehrbelastung
• Ohne Testament entstehen Erbengemeinschaften – mit potenziellen Pflichtteilsansprüchen
• Das Haus muss ggf. verkauft werden, um Erbschaftsteuer oder Pflichtteil auszuzahlen
Lösung:
• Vorweggenommene Erbfolge mit Rückforderungsrechten
• Testament + Übertragungsvertrag + Pflichtteilsverzicht kombinieren
3. Wie das Finanzamt rechnet – und was Sie daraus machen können
Die Erbschaftsteuer wird nicht auf das reale Geldvermögen, sondern auf den steuerlichen Verkehrswert der Immobilie berechnet – meist nach dem Ertragswertverfahren (bei Vermietung) oder dem Vergleichswertverfahren (Eigennutzung).
Beispielrechnung:
• Hauswert: 700.000 €
• Kind erhält es per Erbgang
• Freibetrag: 400.000 €
• Zu versteuern: 300.000 €
• Steuerklasse I, Stufe II → Steuer: ca. 15.000–19.000 €
Mit Nießbrauch:
• Abzug von 180.000 €
• Zu versteuern: 120.000 € → Steuer: ca. 4.000 €
Mit lebzeitiger Übertragung + Wiederholung nach 10 Jahren:
→ Steuerfreiheit möglich.
4. Nießbrauch und Wohnrecht: Steuern sparen ohne Kontrolle zu verlieren
Nießbrauch:
Sie übertragen die Immobilie – behalten aber die wirtschaftliche Nutzung (z. B. Mieteinnahmen).
→ Der Wert des Nießbrauchs wird vom Schenkungswert abgezogen.
→ Sie können sogar weiterhin vermieten und Einkommen erzielen.
Wohnrecht:
Sie sichern sich das Recht, lebenslang im Haus zu wohnen.
→ Steuerlich geringer Abzug als beim Nießbrauch.
→ Vorteil: Die Pflichtteilsfrist kann unter Umständen bereits zu laufen beginnen.
Beispiel:
• Hauswert: 600.000 €
• Nießbrauchwert: 150.000 €
• Schenkungsteuerlich relevanter Wert: 450.000 €
• Freibetrag: 400.000 € → Steuer auf nur 50.000 €
Ergebnis: Steuerersparnis bis zu 15.000 € – ohne Verlust der Nutzung.
5. Die 10-Jahres-Frist: Warum Timing alles ist
Der Gesetzgeber gibt Ihnen alle 10 Jahre neue Freibeträge.
Doch: Bei Schenkungen mit Nießbrauch läuft die Frist nicht an – weil Sie wirtschaftlich noch im Besitz sind.
Strategie:
• Frühzeitig schenken – mit abgestuftem Wohnrecht, um die Frist zu aktivieren
• Nach 10 Jahren erneut schenken, um den nächsten Freibetrag zu nutzen
Achtung: Rückforderungsklauseln können die Frist ebenfalls blockieren – hier braucht es präzise Formulierungen!
6. Fallbeispiel: So hat eine Familie 65.000 € gespart – mit Strategie
Ausgangslage:
• Eltern besitzen ein Zweifamilienhaus (Wert: 850.000 €)
• Tochter lebt im Haus, Sohn lebt in Berlin
• Testament: Tochter soll das Haus erhalten, Sohn bekommt Geld
Problem:
• Bei Erbfall: hohe Steuerlast + Pflichtteil des Sohnes
• Risiko: Haus muss verkauft werden
Lösung durch mich:
• Übertragung an die Tochter mit Wohnrecht (nur EG)
• Rückforderungsrecht bei Pflegebedürftigkeit
• Bewertung durch Gutachter → tatsächlicher Wert: 780.000 €
• Nießbrauchswert: 180.000 € → Schenkungswert: 600.000 €
• Freibetrag ausgenutzt + Pflichtteilsverzicht durch Sohn gegen 30.000 €
• Ergebnis: keine Steuer, kein Streit, kein Verlust des Hauses
7. Rückforderungsrechte – weil niemand die Zukunft kennt
Ein gut gemeinter Vertrag nützt nichts, wenn sich das Familienverhältnis ändert.
Daher: Immer Rückforderungsrechte vereinbaren, z. B. bei:
• Insolvenz des Kindes
• Vorversterben
• Veräußerung der Immobilie
• Pflegebedürftigkeit der Eltern
• Grobem Undank
Merke: Rückforderungsrechte schützen Sie – aber nur, wenn sie präzise gestaltet und rechtlich zulässig sind.
8. Der Pflegefall: Wenn das Haus plötzlich zum Vermögen wird
Bei Heimunterbringung wird das Sozialamt prüfen, ob „verwertbares Vermögen“ vorhanden ist.
Häufige Folge: Rückforderung der Schenkung, Zugriff aufs Haus.
Lösung:
• Nießbrauch + Rückforderungsrecht bei Pflege
• Pflegevertrag mit Kind + Verzichtserklärung durch Dritte
• Pflichtteilsverzicht gegen Ausgleich → keine Zerschlagung der Immobilie
9. Warum ein Notar allein nicht reicht – und Sie eine Strategie brauchen
Der Notar:
• beurkundet, was Sie ihm sagen
• darf nicht einseitig beraten
• prüft keine Steuern, keine Fristen, keine familiären Folgen
Ich als Fachanwältin für Erbrecht:
• entwickle eine vollständige Übertragungsstrategie
• sichere Sie gegen Rückforderungen, Steuerfallen & Pflichtteil
• optimiere den Zeitpunkt & Inhalt der Übertragung
• vertrete Sie im Streitfall – auch gegen das Finanzamt oder Erben
10. Fazit: Wer klug überträgt, sichert – wer zögert, riskiert
Die Erbschaftsteuer auf Immobilien ist kein Schicksal – sondern eine Frage der Gestaltung.
Mit der richtigen Strategie schützen Sie:
• Ihr Vermögen
• Ihr Zuhause
• Ihre Kinder – vor Steuerlast, Streit und Notverkäufen
Ich helfe Ihnen dabei – bundesweit, erfahren, vorausschauend.
Sie besitzen eine Immobilie und wollen vermeiden, dass das Finanzamt oder Pflichtteilsansprüche Ihre Familie belasten?
Dann sollten Sie jetzt handeln – nicht erst im Erbfall.
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