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Erbschein – wofür?

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Ist der Erbfall eingetreten, sind für die Angehörigen oder Erben viele Angelegenheiten des Verstorbenen zu regeln. Zum Beispiel gehören Häuser, Konten Fahrzeuge und ähnliches zum Nachlass. Wer aber kann oder darf tätig werden? Der Inhaber eines Erbscheines kann über das Konto verfügen oder Grundstücke verkaufen. Ob er es als wahrer Erbe darf, muss im Streitfall durch ein gesondertes Gerichtsverfahren geklärt werden. Der Erbschein gibt nur das Recht, etwas zu können. Meistens reicht dies aus. Der Erbschein wird durch das Nachlassgericht ausgestellt. Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen. Lassen Sie sich beraten, ob Sie einen Erbschein benötigen und in welcher Form. Mit der Beratung sind Sie vor falscher Antragstellung geschützt. Sie gewinnen Zeit und entledigen sich Ihrer Sorgen

Rechtsanwalt Ralf Maus


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