Erfolg LG Traunstein wegen illegalem Glücksspiel: Rückerstattung Verluste im Online-Glücksspiel gegen Aspire Global 7
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Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Traunstein stärkt die Rechte von Verbrauchern, die Verluste aus Online-Glücksspielen erlitten haben. Mit der Entscheidung zur Rückzahlung von über 133.000 Euro hebt das Gericht die Nichtigkeit von Spielverträgen ohne deutsche Lizenz hervor und betont die Verpflichtung der Anbieter, unrechtmäßig erlangte Gelder zu erstatten. Besonders brisant: Auch nachkonzessionelle Verluste, die während einer Übergangszeit entstanden sind, wurden in den Rückzahlungsanspruch einbezogen.
Im Mittelpunkt eines aktuellen Urteils des Landgerichts Traunstein (Az. 3 O 803/23) im Online-Casino-Skandal steht die Rückerstattung von Verlusten aus Online-Casino-Spielen in Höhe von 133.005,50 Euro. Der Kläger, ein Verbraucher aus Oberbayern, hatte zwischen 2018 und 2023 hohe Summen beim maltesischen Anbieter für Online-Glücksspiele Aspire Global 7 Limited verloren, der im fraglichen Zeitraum keine deutsche Glücksspielerlaubnis besaß. Die zentrale rechtliche Frage des Verfahrens betraf die Rückzahlbarkeit der Einsätze aufgrund der Nichtigkeit der abgeschlossenen Verträge und die damit einhergehende Verpflichtung des Anbieters, die ohne Rechtsgrund erlangten Beträge zu erstatten.
„Das Gericht stellte fest, dass die Verträge über die Teilnahme an Online-Casino-Spielen gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag nichtig waren. Diese Nichtigkeit beruht auf dem Verbot, Glücksspiel ohne gültige deutsche Lizenz anzubieten, selbst wenn die Tätigkeit im Ausland, in diesem Fall in Malta, konzessioniert ist. Das Gericht folgte damit der bisherigen Rechtsprechung, die durch den Bundesgerichtshof und mehrere Oberlandesgerichte gestützt wird. Der Glücksspielstaatsvertrag dient dem Schutz von Verbrauchern vor den erheblichen Gefahren des Glücksspiels, was eine Rückerstattungspflicht nach sich zieht“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Er hat das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Traunstein erstritten.
Die Beklagte argumentierte, dass ihre Tätigkeit materiell erlaubnisfähig und von den Behörden geduldet gewesen sei, was das Gericht jedoch nicht gelten ließ. Weder die frühzeitige Antragstellung auf eine Lizenz noch die unterlassene behördliche Verfolgung vermögen die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnispflicht aufzuheben. Die Annahme, dass das bloße Fehlen eines behördlichen Eingreifens die Legalisierung eines unerlaubten Angebots rechtfertige, wurde ausdrücklich zurückgewiesen. Auch die Berufung auf § 817 Satz 2 BGB, die Rückforderung unter Berufung auf Gesetzeswidrigkeit auszuschließen, hatte keinen Erfolg. Das Gericht stellte klar, dass die Vorschrift bei Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag restriktiv auszulegen ist, um den Schutzzweck des Verbots nicht zu unterlaufen.
Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Besonders spannend für betroffene Verbraucher ist, dass das Urteil sich auch auf nachkonzessionelle Verluste erstreckt, die in einer Übergangszeit bis zur Lizenzerteilung entstanden sind. Dies könnte als richtungsweisend für zukünftige Verfahren gewertet werden, da es die Verantwortung von Anbietern betont, sich an die gesetzlichen Vorgaben des Glücksspielrechts zu halten, auch während sie auf eine Lizenz warten. Der Hinweis, dass Behördenverhalten keinen Einfluss auf die Nichtigkeit zivilrechtlicher Ansprüche hat, stärkt die Position der Verbraucher und grenzt die Zuständigkeit von Zivil- und Verwaltungsrecht klar ab.“
Das Landgericht Traunstein hat mit seiner Entscheidung somit nicht nur die Rückzahlungspflicht des Anbieters bestätigt, sondern auch die Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten zugunsten des Klägers zugesprochen. Das Urteil unterstreicht die wachsende Bedeutung der Verbraucherrechte im Zusammenhang mit Online-Glücksspielangeboten und könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle entfalten, insbesondere in Hinblick auf Verluste, die in rechtlich unsicheren Übergangsphasen entstehen.
Übrigens: Aspire Global 7 Limited betreibt zahlreiche Online-Glücksspiel-Plattformen und hat mittlerweile die deutsche Glücksspiellizenz erworben. Dennoch sind Klagen für die Zeit vor Erteilung der Lizenz weiterhin möglich und auch erfolgversprechend.
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