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Erhöhung des Pfändungsfreibetrags ab Juli 2021

  • 1 Minuten Lesezeit

Am 10. Mai 2021 wurde in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021 die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags von aktuell 1.1179,99 € auf zukünftig 1.259,99 € veröffentlicht. 

📅 Die Erhöhung tritt zum 01. Juli 2021 in Kraft.


Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2021 nach § 850c der Zivilprozessordnung 


⚠ Achtung: Bei den meisten Unternehmen und Banken erfolgt die Umstellung auf den neuen Betrag automatisch - kontrollieren Sie aber zur Sicherheit einmal, ob die Erhöhung bei Ihnen berücksichtigt wurde.

Aktuelle und zukünftige Pfändungstabelle

Die aktuelle und die neue Pfändungstabelle ab Juli 2021 finden Sie verkürzt dargestellt in unserem Ratgeberbeitrag.

Hier die zukünftige Pfändungstabelle ab Juli 2021:

[➤  Vollständige Tabelle ab Juli 2021]

Beispielrechnung "Mein pfändbarer Betrag"

(Ab Juli 2021) 

Sie verdienen 1.765 € Netto im Monat, sind ledig und haben ein unterhaltpflichtiges Kind. Somit beträgt der pfändbare Betrag bei Ihnen 17,96€

Ziehen Sie nun diesen Betrag von Ihrem Nettolohn ab und Sie erhalten den Betrag, der Ihnen bei einer Pfändung monatlich noch zur Verfügung steht:
1.765 € - 17,96 € = 1747,31 €

Neuer Pfändungsfreibetrag auch für Ihr P-Konto

Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze hat nicht nur Auswirkungen auf das Arbeits­einkommen - auch für Schuldner mit einem Pfändungsschutzkonto gilt die Neuerung und der sogenannte Sockelfrei­betrag erhöht sich. Die Banken dürfen demnach ab Juli 2021 erst ab 1.252,64 € den darüber liegenden Betrag an Ihre Gläubiger überweisen.

Trotz der erhöhten Pfändungsfreigrenze kann es durchaus sein, dass der Betrag, wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben, nicht als Lebensgrundlage ausreicht. 

Sie haben daher die Möglichkeit einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags auf Ihrem P-Konto zu stellen.


Lesen Sie hierzu auch unseren Rechtstipp "So kann der Pfändungsfreibetrag auf Ihrem P-Konto erhöht werden"



Bei Ihnen wird gepfändet und Sie brauchen Hilfe? Füllen Sie unverbindlich unser Online-Formular aus und erhalten Sie eine kostenlose Einschätzung Ihrer Möglichkeiten von uns.

Foto(s): AdvoNeo Schuldnerberatung

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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