​​Fachanwalt auch bei kleinen Vergehen im Straßenverkehr beauftragen

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Herr Müller, ein anfangs unbesorgter Autofahrer, der einen Weihnachtsbaum unzureichend gesichert hatte, erhielt aufgrund eines Verkehrsvergehens einen Bußgeldbescheid. Nach anfänglicher Gleichgültigkeit und weiteren Vergehen erreichte er schnell fünf Punkte im Verkehrszentralregister. Dies führte trotz vorsätzlicher Bemühungen und dem Ignorieren professioneller juristischer Beratung schlussendlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht betont die Bedeutung, bei jedem Bußgeldbescheid einen Experten hinzuzuziehen, um langfristige Konsequenzen wie den Verlust der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Die Expertise eines Fachanwalts kann bedeutende Vorteile bieten und ist in den Kosten identisch mit einem Anwalt ohne spezifische Qualifikation. Der Autor rät dringend dazu, von Beginn an Fachkompetenz in Anspruch zu nehmen, da selbst kleine Verstöße schwerwiegende Folgen haben können.

Aus meiner Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich die Problematik. Ein Fall aus der Praxis verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich bei Bußgeldbescheiden immer an einen Anwalt zu wenden. Den Namen habe ich selbstverständlich geändert. Auch habe ich die Sachverhalte, insbesondere die Delikte, verfremdet. Ähnlichkeiten sind daher Zufall.

Nur ein Punkt – was soll’s

So dachte Herr Müller, als der Bußgeldbescheid bei ihm eintraf. Sein Vergehen erschien ihm lächerlich. Er hatte den Weihnachtsbaum nach dem Kauf einfach auf dem Dach seines Autos mit einer Wäscheleine angebunden. Dann musste er wegen einer roten Ampel bremsen und der Baum knallte hinter einem Fußgänger auf die Straße. „Zum Glück ist nichts passiert“, dachte Herr Müller. Ein Polizist, der den Vorgang beobachtet hatte, sah den Sachverhalt anders. Er war der Ansicht, dass Herr Müller die Ampel bei "Rot" über­fahren habe und es zu einer Gefährdung des Fußgängers gekommen sei. Folge: Es gab einen Bußgeldbescheid über 128,50 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister. Herr Müller sah keinen Grund, sich wegen der “Lappalie” an einen Anwalt zu wenden.

So nahm er auch hin, als er in einer 30-er Zone mit 62 km/h und ein Jahr später mit 64 km/h geblitzt wurde und insgesamt weitere 4 Punkte erhielt. Er fragte zwar bei einem Anwalt, ob er sich gegen die Bußgeldbescheide wehren solle, obwohl er zu schnell gefahren sei. Der Kollege riet in einem Fall ab und konnte im anderen nichts ausrichten.

Entzug der Fahrerlaubnis droht

Nun hatte Herr Müller 5 Punkte und bekam eine mit Kosten verbundene Ermahnung sowie den Rat, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, um einen Punkt abzubauen. Die Kosten für das Seminar in Höhe von 300 Euro sparte Herr Müller ein. Stattdessen nahm er sich vor, in Zukunft vorsichtiger zu sein.

Trotzdem gesellten sich an einem Tag gleich 3 weitere Punkte hinzu, einen bekam er wegen einer Abstandsunterschreitung und 2 weil er das Handy am Ohr hatte, als er einen parkenden Pkw streifte.

Herr Müller ist kein Verkehrsrowdy und jeder einzelne Verstoß rechtfertigt nicht den Entzug der Fahrerlaubnis.

Warum man gleich zum Fachanwalt gehen sollte

Frage: Würden Sie sich Schuhe beim Discounter kaufen, wenn Sie zum gleichen Preis eine Maßanfertigung bekommen könnten? Wohl kaum.

Ein Fachanwalt ist nicht teurer als ein Anwalt ohne besondere Qualifikation. Also ist der Experte immer die bessere Wahl.

Wie das Beispiel zeigt, führt die Summe der kleineren Verstöße zum Entzug der Fahrerlaubnis. Bedenken Sie, dass ein Verstoß, der mit einem Punkt geahndet wird, erst nach 2,5 Jahren gelöscht wird. 2-Punkte-Verstöße werden erst nach 5 Jahren und 3-Punkte-Verstöße nach 10 Jahren gelöscht. Ein Ereignis, das 10 Jahre zurückliegt, kann ausschlaggebend sein, dass Sie Ihren Führerschein verlieren.

Manchmal sind die Beweise zu eindeutig, dass auch der beste Fachanwalt keine Punkte verhindern kann. Im Fall von Herrn Müller wäre es leicht gewesen, den Bußgeldbescheid wegen des 1. Verstoßes anzufechten, auch der Zweite war leicht anfechtbar. Aber zum Zeitpunkt der letzten Verstöße gab es keine Möglichkeit, gegen diese Bescheide anzugehen. Sie waren rechtskräftig. Leider war es nicht möglich, etwas gegen die Bescheide wegen der Abstandsunterschreitung und dem Bagatellschaden mit dem Handy am Ohr auszurichten. Somit war Herr Müller den Führerschein los.

Fazit – schalten Sie bei jedem Bußgeldbescheid einen Fachanwalt ein

  • Als Fachanwalt kenne ich die Schwächen des Systems und nutze diese zu Ihren Gunsten aus.
  • Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für einen Fachanwalt Ihrer Wahl.
  • Selbstverständlich hole ich die Deckungszusage für Sie ein. Das erspart Ihnen Diskussionen mit Ihrer Versicherung.
  • Ich biete Ihnen eine kostenlose telefonische Beratung an, bei der ich Ihnen wichtige Tipps gebe.
  • Auch der kleinste Verstoß kann langfristig den Ausschlag zum Verlust der Fahrerlaubnis geben.

Gehen Sie kein Risiko ein, sondern fragen Grundsätzlich einen Experten für Verkehrsrecht um Rat.



Foto(s): Ra Schüler

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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