Fachanwalt für Verkehrsrecht - wann sollte ich als Mandant auf diesen Titel achten.
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Das Verkehrsrecht umfasst
- das Verkehrshaftungsrecht (der Regulierung eines Verkehrsunfalls, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Sachschäden u.v.m.),
- das Verkehrsvertragsrecht (z. B. Autokauf, Gewährleistung, Minderung, Garantie)
- das Versicherungsrecht (insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherung),
- das Verkehrsstrafrecht (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Alkohol im Straßenverkehr, Nötigung usw.),
- das Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Bußgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß, Unfallverursachung, Verwarngeld),
- das Recht der Fahrerlaubnis (Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung von MPU bzw. im Volksmund „Idiotentest") und
- die jeweiligen Besonderheiten der Verfahren- und Prozessführung.
Das Verkehrsrecht hat wie viele andere Rechtsgebiete seine Feinheiten und Besonderheiten. Es gibt eine Vielzahl von aktuellen Urteilen zu berücksichtigen. Zum anderen ist eine gewisse Routine und Erfahrung sehr hilfreich.
Aus diesem Grund wird für die erfolgreiche Bearbeitung entsprechender Fälle oft ein entsprechender Fachmann bzw. Spezialist für Verkehrsrecht empfohlen. Ob ein Anwalt dieses Rechtsgebiet vertieft bearbeitet oder nicht, ist für Außenstehende aber sehr schwer zu beurteilen.
Ein standardisiertes Qualitätssiegel ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Um diesen Titel zu erhalten, muss der entsprechende Anwalt mindestens 3 Jahre zugelassen sein, einen mehrwöchigen spezifischen Fachanwaltskurs besucht und die entsprechenden Leistungskontrollen bestanden haben. Er muss weiterhin mehr als 160 Fälle aus den verschiedenen Gebieten des Verkehrsrechts nachweisen und dokumentieren. Regelmäßig wird der entsprechende Kollege mehr Fälle haben, da nicht jeder Fall von der Prüfungskommission voll gewertet oder anerkannt wird.
Sie haben als weiteres die Garantie, dass der entsprechende Kollege die Fortbildungsverpflichtung von mindestens 10 Stunden im Jahr erfüllte und der Kammer nachgewiesen hat.
Damit ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht das einzige verbindliche Gütesiegel für einen Rechtsanwalt, der sich intensiv mit den verschiedenen Gebieten des Verkehrsrechts auseinandersetzt. Dies ergibt einen Kreislauf. Durch die größere Anzahl von jährlich durchzuführenden Fällen ist es dem Fachanwalt für Verkehrsrecht regelmäßig möglich, auch aktuellere Spezialliteratur zu erwerben, die entsprechenden Newsletter zu abonnieren und letztlich auch zu lesen und sich vertiefter mit diesem Rechtsgebiet zu beschäftigen. Er wird daher regelmäßig auf einem aktuelleren Stand sein, als ein ganz allgemein tätiger Rechtsanwalt. Darüber hinaus bleibt es einem Fachanwalt unbenommen, weitere Rechtsgebiete vertieft zu bearbeiten - davon geht auch die Fachanwaltsordnung aus, erlaubt sie doch mittlerweile das Führen von bis zu 3 Fachanwaltstiteln.
Entsprechend dem Slogan der Verkehrsanwälte „wir holen mehr für sie raus" sollten Sie daher Ihren Bußgeldfall, Unfall oder Anklage einem Fachanwalt für Verkehrsrecht anvertrauen.
Rechtsanwältin Krönert
Bandmann & Krönert Partnerschaft
Frau Rechtsanwältin Krönert ist Fachanwältin für Verkehrsrecht, ebenso wie Herr Rechtsanwalt Bandmann. Die Kanzlei ist neben den Büros in Cottbus und Hoyerswerda bequem über die modernen Kommunikationsmittel, wie das Internet, erreichbar.
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