Fachanwaltskanzlei zu ThomasLloyd-Gruppe - Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals

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Hintergrundinformationen zu den Anlageprodukten

Die Thomas Lloyd-Gruppe ist wegen ihrer Anlageprodukte wie Genussscheine, stille Beteiligungen, Kommanditbeteiligungen und Teilschuldverschreibungen in Kritik geraten. Viele Anleger warten auf Auszahlungen nach Kündigung dieser Anlagen. Es wird berichtet, dass Anleger oft auf Nachrangvereinbarungen oder Auszahlungsvorbehalte hingewiesen werden. Betroffene sollten jedoch ihre Kündigungen durchsetzen und haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere wenn bei der Vermittlung der Produkte wesentliche Risiken verschwiegen oder verharmlost wurden. Verschiedene Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs, haben zugunsten der Anleger geurteilt und die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen bekräftigt. 

Eine individuelle Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Kapitalanlagerecht kann für betroffene Anleger sinnvoll sein, um mögliche Ansprüche geltend zu machen. 

Nicht selten wurden die tatsächlichen Risiken verschwiegen oder in unzulässiger Weise klein geredet und verharmlost. Ansehnliche Renditen wurden versprochen. Besonderheiten der jeweiligen Anlageform wurden oftmals nicht erläutert.

Dies zeigen zahlreiche Gespräche mit betroffenen Kunden, welche RA Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei aus Nürnberg, geführt hat.

Gerichtsurteile

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 24.10.2023 festgestellt, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot verstoßen und damit unwirksam sind. Außerdem haben verschiedene Landgerichte sowie Oberlandesgerichte zugunsten von ThomasLloyd Anlegern entschieden und ihnen Ansprüche auf Rückzahlung des investierten Kapitals zugesprochen. 

Daraus folgt, dass Anleger in vielen Fällen Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten gegen den Vermittler oder dessen Unternehmen geltend machen können. 

Eine individuelle Prüfung durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ist jedoch für die Erfolgsaussichten solcher Ansprüche entscheidend.

Exkurs: Genussscheine

Gerade durch freie Vermittler auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt werden seit Jahren sog. Genussscheine als sichere Form der Kapitalanlage vertrieben. Bei Genussscheinen handelt es sich um Wertpapiere, die für den Anleger nicht unerhebliche Risiken, bis hin zum Totalverlust, mit sich bringen. Sie sind daher nur für Anleger geeignet, die bereit sind, ein solches Risiko einzugehen. Daher bedarf es zur Erfüllung einer zureichenden Anlageberatung gerade auch eines Hinweises auf das Risiko des Totalverlusts des angelegten Geldes bzw. zumindest die Gefahr nicht unerhebliche Kapitalverluste.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nürnberg insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

Unsere langjährige Praxiserfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts versetzt uns in die Lage Problemstellungen schnell zu erfassen, praxisnahe Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten und deren Ansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren.

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Foto(s): Siegfried Reulein


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