Fahren unter Drogeneinfluss- Führerschein retten- Rat vom Fachanwalt!

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Wer unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führte und dabei von der Polizei ertappt wurde, muss für die nächste Zeit ohne Führerschein auskommen. Die entscheidende Frage für den Betroffenen ist natürlich, wie lange. Dabei ist als erstes die Unterscheidung zwischen dem Entzug des Führerscheins und dem reinen Fahrverbot vorzunehmen. Beim Führerscheinentzug verliert die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit und Sie müssen diese nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragen. Ein Fahrverbot ist auf maximal drei Monate beschränkt und Sie bekommen danach Ihren Führerschein wieder.

Wenn Sie nach einem Führerscheinentzug Ihren Führerschein wiedererlangen wollen, verlangt die zuständige Behörde meist die Teilnahme an einer Medizinisch- Psychologischen Untersuchung (MPU). Sollten Sie schon mehrfach mit Drogen am Steuer aufgefallen sein oder geht die Führerscheinstelle davon aus, dass Sie diese regelmäßig konsumieren, wird fast immer Ihre Eignung als Fahrer angezweifelt und der Führerschein verliert seine Gültigkeit. Wie lange dies der Fall ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab, u.a. ob Sie erstmals oder wiederholt erwischt wurden.

Für ein Fahrverbot spielt es keine Rolle, welche Art von Drogen Sie konsumiert haben. Cannabis, Hasch oder „härtere“ Rauschmittel wie Kokain oder Heroin sind hier für den Gesetzgeber hier gleich. Welche Art von Drogen Sie konsumiert haben, ist daher erst einmal zweitrangig. In allen Fällen umfasst die Strafe ein Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro, 1 bis 3 Punkte in Flensburg und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot.

Allerdings ist diese Unterscheidung beim Entzug der Fahrerlaubnis wichtig. Schon die erste Auffälligkeit mit harten Drogen führt zum Verlust des Führerscheins. Bei sogenannten weichen Drogen (Haschisch, Cannabis) ist zu berücksichtigen, ob der Betroffene einmalig, gelegentlich oder regelmäßig Drogen konsumiert. Sollten sich bei der Durchführung des Drogentest mehr als 150 Nanogramm pro Milliliter Blut finden, geht die Führerscheinstelle  von einem regelmäßigen Drogenkonsum aus. In diesem Fall ist der Entzug der Fahrerlaubnis sehr wahrscheinlich.

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Konsum und bloßem Besitz von Marihuana, Cannabis, Haschisch u.ä. Bei einem bloßen Besitz ist die Strafe deutlich geringer, wenn Ihnen keine Teilnahme am Straßenverkehr nachgewiesen werden kann, allerdings besteht die Möglichkeit, dass Sie sich einem Drogenscreening unterziehen müssen.

Anders verhält es sich, wenn Sie Cannabis oder ähnliches besitzen und aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, jedoch vor dem Fahren und der erfolgten Kontrolle keine Drogen genommen haben. Letzteres müssen Sie in der Form eines ärztlichen Gutachtens nachweisen. Dann fällt die Strafe auch geringer aus. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers in Anspruch nehmen.

Sind Sie unter Drogeneinfluss Auto gefahren, müssen Sie an der MPU teilnehmen, welche in diesen Fällen umfangreicher ist. Sie müssen nachweisen, dass Sie über einen längeren Zeitraum keine Drogen eingenommen haben. Hierzu müssen Sie an einer schriftlichen Befragung teilnehmen, einen medizinischen Drogentest (Nachweis in Urin, Speichel und Blut) absolvieren, einen Leistungs- und Reaktionstest sowie eine psychologische Untersuchung durchführen lassen.

Auch die Folgen für einen Fahranfänger in der Probezeit sind hart. Fährt er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln handelt es sich um einen sogenannten A- Verstoß, eine schwerwiegende Missachtung der geltenden Verkehrsgesetze. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und auf eigene Kosten muss an einem Aufbauseminar teilgenommen werden. Dieses kostet mehrere hundert Euro und ist für Jugendliche eine sehr spürbare Massnahme. Bei einem zweiten Verstoß und hierzu zählen dann auch qualifizierte Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsverstöße um mindestens 21 km/h und Fahren unter Alkoholeinfluss erfolgt eine Verwarnung und dem Betroffenen wird eine verkehrspsychologische Verwarnung empfohlen. Sollte es in der verlängerten Probezeit zu einem weiteren Verstoß kommen ist die Fahrerlaubnis endgültig entzogen.

 Diese abstrakten Ausführungen werden nicht jedem Einzelfall gerecht. Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und hat bundesweit in hunderten Verfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verteidigt. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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