Fahrverbote für Dieselautos kommen! Bundesverwaltungsgericht hat entschieden
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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge grundsätzlich erlaubt sind.
Was bedeutet das jetzt für Dieselnutzer?
Im Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht waren die Städte Düsseldorf und Stuttgart beteiligt. Es ist daher davon auszugehen, dass zunächst in diesen und weiteren Großstädten, wo die Schadstoff-Grenzwerte besonders hoch sind, Fahrverbote angeordnet werden.
Dies wird dann bedeuten, dass in bestimmten Stadtbezirken eine Einfahrt mit bestimmten Dieselfahrzeugen nicht mehr möglich sein wird. Verstöße dürften mit Geldbußen geahndet werden, wobei derzeit fraglich ist, wie solche Verstöße kontrolliert werden sollen.
Fakt ist jedoch, dass alle Dieselfahrzeuge erhebliche Wertverluste erleiden werden. Der potentielle Käufer wird mit der Angst um Fahrverbote nicht gewillt sein, den marktgerechten Preis zu bezahlen.
Was können Dieselbesitzer jetzt tun?
Es gibt derzeit 2 Möglichkeiten, um Fahrverbote und Wertverluste zu vermeiden.
1. Der Abgasskandal
Sofern Sie ein Dieselfahrzeug der Hersteller Volkswagen, Audi, Seat, Skoda und Porsche aus den Baujahren 2008 bis 2015 besitzen, haben Sie gute Chancen, um Ihr Auto an den Hersteller gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Hierzu finden Sie ausführliche Informationen auf unserer Homepage.
2. Fehlerhafte Autokredite
Haben Sie Ihr Auto über eine Autobank finanziert?
Ganz aktuell haben mehrere Landgerichte entschieden, dass Kreditverträge von Autobanken fehlerhaft sind mit der Folge, dass Kredit- und Kaufvertrag über Ihr Auto aufgelöst werden können. Rechtsfolge ist, dass Sie das Fahrzeug an Ihre Bank zurückgeben können und alle Zahlungen (bis auf die Zinsen) erstattet bekommen. Auch hierzu erhalten Sie ausführliche Informationen auf unserer Homepage.
Kontaktieren Sie uns zu diesen Themen kostenfrei und unverbindlich. Wir setzen Ihre Rechte durch und ersparen Ihnen hohe Wertverluste & Fahrverbote.
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