Fake Merchandise – Erfolg gegen Markenrechtsverletzung auf TikTok

  • 4 Minuten Lesezeit

Das Team Medien- und Markenrecht von BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte konnte für seinen Mandanten eine schnelle Erledigung in einem Fall von dreister Markenrechtsverletzung auf auf TikTok erzielen. 

Vorsicht bei Online-Einkäufen und Fake Produkten auf Social Media. Immer öfter trifft man beim Scrollen auf Unternehmensgründer, die voller Elan ihre Produkte und ihren vermeintlichen Weg zum Erfolg anpreisen. Nicht immer sind Fake Accounts oder Dupes auf Anhieb zu erkennen. 

Die Formate variieren, reichen von subtilem Advertising in der Beschreibung bis hin zum Aufziehen eines gesamten Accounts, der sich gänzlich die Produkte einer anderen Person bzw. dessen Unternehmens rechtswidrig zu eigen macht. Billige Kopien und täuschend ähnliche Designs sind über Social Media Kanäle schnell vermarktet und locken Betrüger mit noch schnellerem Geld. Dabei verletzen diese die Urheberrechte, Wettbewerbsrechte, teilweise Persönlichkeitsrechte und auch die Markenrechte anderer. 

Mandant ist ein national bekannter deutscher Künstler

So auch im Falle unseres Mandanten. Als national sehr erfolgreicher Musiker vertreibt er unter anderem auch seinen eigenen Merchandise. Vor allem Bekleidung lässt er dafür mit seinem ganzen Künstlernamen oder abgewandelten Kombinationen bedrucken. Daneben verwendet er weitere symbolische Designelemente, die eindeutig seinem Künstlerprofil zuzuordnen sind. 

Sämtliche verwendete Kennzeichen sind Unternehmenskennzeichen und eingetragene Marken im markenrechtlichen Sinne. Sie haben hohen Wiedererkennungswert und erfreuen sich entsprechend hoher Nachfrage. Das zieht wiederum Nachahmer an. 

Wir konnten ihn bereits einige Male dabei unterstützen, seine markenrechtlichen Ansprüche gegen diese erfolgreich durchzusetzen. So auch dieses Mal: 

Der Betreiber eines TikTok-Accounts hatte Designkopien unseres Mandanten unter eigener Aufmachung vermarktet. Wir haben umgehend eine entsprechende Löschungsaufforderung an TikTok geschickt. Der Umweg über den Verletzer selbst lohnt sich in vielen Fällen nicht und ist auch nicht nötig, da der Dienstleister selbst in den meisten Fällen von Social Media entweder aus den eigenen Nutzungsbedingungen in Anspruch genommen werden kann oder aus Gesetz/Rechtsprechung. 

Das ist auch gut so, denn sonst würde das Vorgehen gegen Rechtsverletzungen erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht werden. – Denn nicht immer ist ersichtlich, wer der Profilinhaber ist. Um das Internet dennoch nicht zu einem rechtsfreien Raum verkommen zu lassen, gibt es das Modell der Haftung von Webseitenbetreibern. 

TikTok ist Host-Provider

TikTok ist ein Diensteanbieter einer Social Media Plattform und als solcher der Betreiber dieser Website. Man spricht hier auch vom Hostprovider. Als Hostprovider muss dieser zwar nicht präventiv alle Inhalte auf potenzielle Rechtsverstöße hin überprüfen. 

Sehr wohl trifft TikTok aber eine Handlungspflicht, sobald auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wurde. Sonst haftet TikTok bzw. der Hostprovider nämlich als mittelbarer Störer. Das Ganze ist gängige Rechtsprechung des BGH (vgl. bspw. BGH, 9.8.2022, VI ZR 1244/20). 

Wie sind wir vorgegangen?

Also zurück zur Sache: Unser Mandant hat Kenntnis von diesem TikTok Account erlangt, der insgesamt den falschen Anschein erweckt hat, die Designs inklusive des Brandnamens seien seine eigene Idee gewesen. Den Künstlernamen unseres Mandanten nutzte er zur Bewerbung seiner Produkte sowohl als Print auf den Bekleidungsartikeln als auch im Profilnamen. Die Videos ließen andere Nutzer in dem Glauben, es handele sich um ein sympathisches junges Unternehmen mit neuen Ideen. Dabei war dem Creator bewusst, woher die Designs stammen. 

Accounts mit Fake Merch haben dank uns aber kurze Beine: Umgehend beantragten wir TikTok gegenüber die Löschung sämtlicher rechtsverletzenden Inhalte. 

Ein Anspruch auf Löschung konnte hier aus dem markenrechtlichen Unterlassungsanspruch u.a. aus § 15 Abs. 4, 2 MarkenG hergeleitet werden. Die verwendeten Unternehmenskennzeichen sind nämlich markenrechtlich geschützt. Wichtig ist hier, dass ein Schutz aus Markenrecht nicht nur dann entsteht, wenn ein entsprechender Eintrag in einem Markenregister vorliegt. 

Auch dann, wenn Zeichen (hier u.a. Künstlername) eine Identifizierungs- und Unterscheidungsfunktion haben. Wenn das Zeichen gleichzeitig der Name einer Person ist, gilt der Schutz originär oder bei wenig Unterscheidungskraft erst bei Verkehrsgeltung. Bei unserem Mandanten ist die Verwendung seines Künstlernamens seit mehr als 10 Jahren bekannt und gilt wegen kennzeichenmäßiger Benutzung in dieser Zeit auf jeden Fall als Unternehmenskennzeichen mit Verkehrsgeltung. 

Tipp: Sollten Sie neuer Artist/Unternehmer sein, ist die Verkehrsgeltung in einem Streitfall unter Umständen noch nicht eingetreten. Daher empfiehlt sich grundsätzlich eine Registrierung als Marke in einem Markenregister. Im Zweifel gilt dann nämlich das zuerst eingetragene Zeichen. 

Wir beraten Sie gern zum Thema Markenanmeldung & Co.

Dass die Beeinträchtigung für unseren Mandanten und seinen Verkaufsabsatz im geschäftlichen Verkehr drohte, ergab sich aus der Verwendung des geschützten Kennzeichens bzw. ähnlicher Abwandlungen in branchenähnlichem Zusammenhang. Beide verkauften Bekleidungsartikel. Damit wurde nicht nur gegen Markenrecht verstoßen, sondern auch gegen Wettbewerbsrecht. Eine vermeidbare Nachahmung bei Ausnutzen des Originals täuscht den Verbraucher und stellt damit einen Verstoß gegen das UWG dar (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). 

Indem wir TikTok umgehend von den Rechtsverstößen unterrichtet und zum unverzüglichen Handeln und Löschen aufgefordert haben, konnten wir Erfolge auf zwei Ebenen für unseren Mandanten erzielen: Zunächst änderte der Profilinhaber den Accountnamen und nutzte damit den Ruf unseres Mandanten so nicht mehr aus. 

Damit gaben wir uns im Namen unseres Mandanten jedoch noch nicht zufrieden und beharrten auf der Löschung sämtlicher rechtsverletzenden Inhalte bei Androhung gerichtlicher Schritte. TikTok löschte daraufhin sofort alle von uns beanstandeten Videos. 

Markenrechtsverstöße sind auch Straftaten

Verstöße gegen das Markenrecht sind keine Kavaliersdelikte (sondern auch Straftaten) und können Betroffenen hohen finanziellen Schaden zufügen. Bei nachweisbaren Verkäufen wären weiters unter anderem Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche denkbar gewesen. 

Dies war hier (noch) nicht der Fall, sodass wir mit der erfolgreichen Durchsetzung von Löschungs- und Unterlassungsansprüchen die Interessen unseres Mandanten bestens wahren konnten. 

Dieser Fall ist ein typisches Beispiel dafür, wie sehr das Medien- und Markenrecht miteinander verbunden sind.

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