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Fake News – strafbar oder einfach nur ein schlechter Scherz?

  • 2 Minuten Lesezeit
Katharina Kästel anwalt.de-Redaktion

Was sind Fake News?

Fake News ist ein englischer Begriff, der sich aus zwei Worten zusammensetzt. „Fake“ bedeutet „gefälscht“, „news“ heißt „Nachrichten“. Folglich handelt es sich um gefälschte Nachrichten – meist mit politischem oder gesellschaftlichem Inhalt. Mittels reißerischer Überschriften, gefälschter Bilder und Behauptungen werden Lügen und propagandistische Inhalte im Internet – vor allem in sozialen Netzwerken – in Umlauf gebracht und verbreitet. Fake News erwecken beim Leser meist den Eindruck, es handele sich dabei um echte Nachrichten.

Die Intention dieser Falschmeldungen besteht insbesondere darin, dass die Leser die Beiträge anklicken, liken, d. h. für gut befinden, und an andere weiterleiten. Manche Fake News können auch gefährliche Computer-Viren beinhalten, durch die persönliche Daten der Internet-Nutzer ausgespäht werden. Neben diesen schädlichen Falschmeldungen gibt es außerdem Fake News, die auf politische Hetze abzielen. So kann mittels erfundener Skandale und falscher Behauptungen beispielsweise die Glaubwürdigkeit von Politikern, z. B. während eines Wahlkampfes, beeinträchtigt werden.

Fake-News-Blogger zu 12.000 Euro verurteilt

Das Amtsgericht (AG) Mannheim verurteilte im Jahr 2019 einen Blog-Betreiber zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro. Ende März 2018 veröffentlichte er auf einem lokalen Internetblog eine Falschmeldung. Ihr Titel lautete „Massiver Terroranschlag in Mannheim“. Darin berichtete der Blogger über einen Angriff von 50 Tätern, die mit Macheten und Messern 136 Menschen getötet und 237 Passanten verletzt hätten. Des Weiteren schrieb er in seinem Artikel, den rund 20.000 Menschen lasen, dass ein Teil der Angreifer noch nicht gefasst sei und noch in Mannheim sein Unwesen trieb. Dem Text folgte eine sogenannte Bezahlschranke, die in Verbindung mit dem Abschluss eines Probe-Abos stand. Willigten Leser in ein solches Abo ein, erhielten sie die Info, die Nachricht sei frei erfunden. 

Der Betreiber des Blogs gab an, er wollte mit seinem Artikel auf potenzielle Terrorbedrohungen aufmerksam machen. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte ihn wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten nach § 126 StGB. Absichtlich habe er das Bevorstehen einer dazu geeigneten Straftat vorgetäuscht. Das Landgericht Mannheim und das Oberlandesgericht Karlsruhe haben die Rechtmäßigkeit des Urteils in der dagegen eingelegten Berufung bzw. Revision bestätigt.

Welche Strafen drohen bei der Verbreitung von Fake News?

Grundsätzlich existiert kein konkreter Paragraf in deutschen Gesetzen, der das Verbreiten von Falschmeldungen im Internet unter Strafe stellt.
Fake News können dennoch in verschiedener Weise strafrechtlich verfolgt werden. 

Neben der bereits angekündigten Vortäuschung einer den öffentlichne Frieden gefährdenden Straftat ist je nach Aussageinhalt insbesondere eine Bestrafung wegen Bedrohung, Politischer Verdächtigung, Volksverhetzung, Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung möglich.

Danach kann über das Verbreiten selbst verfasster Fake News hinaus auch das Weiterverbreiten bereits vorhandener Falschmeldungen im Netz strafbar sein. 

(KKA)

Foto(s): ©Adobe Stock/onephoto

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