Falsche Entscheidungen sind teuer, deshalb hilft Ihnen eine Erstberatung bei einem Anwalt stets!

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Online-Rechtsportale und Online-Informationen ersetzen auf keinen Fall eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt

Je häufiger sich der Betroffene wegen einer ihm vorgeworfenen Straftat oder eines anderen Rechtsproblems im Internet als Laie mit der Thematik befasst, desto eher denkt er sich, dass er aufgrund der umfassenden Informationen im Internet fachlich in der Lage ist, sich selbst besser als ein Anwalt zu verteidigen. Er überschätzt in den meisten Fällen seine Fähigkeiten.

Fest steht, dass Jura das schwierigste Studium überhaupt in Deutschland ist. Allein das Bestehen des Ersten und des Zweiten Staatsexamens und auch nicht die Zulassung als Rechtsanwalt bedeutet, dass der Anwalt fachlich in der Lage ist, für alle möglichen Rechtsprobleme ideale Lösungen zu bieten. Deshalb sollte sich der Anwalt möglichst frühzeitig auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisieren, am besten durch die Erlangung eines Fachanwaltstitels.

Viele Betroffene neigen dazu, dass sie sich zunächst Rechtstipps online holen, bevor sie sich überhaupt professionellen Rat holen. Denn die vielen Online-Rechtstipps verleiten diese Menschen des Öfteren dazu, zu glauben, dass die Justizerei und anwaltliche Beratung leichter ist, als es in Wirklichkeit der Fall ist. Nach dem Motto: „Das schaffe ich doch besser als der Anwalt“ überschätzen sie dadurch ihre Fähigkeiten enorm. Sie erkennen dies spätestens, wenn sie das Urteil in der Hand haben. Dann rennen sie plötzlich zum Anwalt, verfluchen die Richter, Staatsanwälte, Polizei, Zeugen, Rechtssystem etc. und verlangen von dem Anwalt, dass er sofort ein Wunder vollbringt.

Tipp eines guten Strafverteidigers

Als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht stelle ich sehr oft fest, dass viele Menschen erst dann zum Anwalt gehen, wenn das Kind im wahrsten Sinne des Wortes bereits in den Brunnen gefallen ist. Dies liegt wahrscheinlich darin, dass viele denken, Anwalt ist teuer und diese Kosten sollte ich mir lieber sparen. Hier wird definitiv an der falschen Stelle gespart. Deshalb sollten sich die Betroffenen bei einem Rechtsproblem stets von einem Fachanwalt beraten lassen. Zumindest sollten sie eine Erstberatung bei einem Fachanwalt auf jeden Fall in Anspruch nehmen.

Kosten der Erstberatung bei einem Rechtsanwalt

Die Höhe der Rechtsanwaltskosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert. Im Beratungsgespräch informiere ich Sie nicht nur über die Erfolgsaussichten und Risiken, sondern auch über die zu erwartenden Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie mir ein Mandat erteilen wollen. Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

Bei der Beratung von juristischen Personen gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr. Der Betrag wird regelmäßig auf die weiteren Kosten angerechnet, soweit eine Beauftragung mit der weiteren Vertretung erfolgt. Im Falle einer späteren Beauftragung ist die Erstberatung damit für Sie faktisch kostenfrei.

Wo und wie sind die Rechtsanwaltsgebühren geregelt?

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

Das RVG unterscheidet zwischen Festgebühren und Rahmengebühren. Festgebühren fallen meist für gerichtliche Tätigkeiten im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht an. Rahmengebühren sieht das RVG überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten und für die Rechtsgebiete des Strafrechts, Bußgeldverfahren und Sozialrechts vor. Die Gebührentatbestände sind im Vergütungsverzeichnis als Anlage zu § 2 Abs. 2 RVG aufgelistet.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht in Hamburg


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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