Familiengesellschaft vs. Familienstiftung

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Bei der langfristigen Planung für die Übertragung und Sicherung des Familienvermögens stehen viele Familien vor einer wichtigen Entscheidung: Soll eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft oder doch eine Familienstiftung gegründet werden?

Beide Rechtsformen bieten Vorteile hinsichtlich der Vermögensnachfolge, -sicherung und -steuerung, weisen jedoch auch wesentliche Unterschiede auf. Dieser Artikel beleuchtet die Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser Strukturen und soll eine Hilfestellung bei der Frage sein, welches Modell für die langfristige Vermögensplanung am besten geeignet ist.

Was ist eine Familiengesellschaft?

Eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die speziell zur Verwaltung und Sicherung des Vermögens einer Familie gegründet wird. Typische Rechtsformen sind insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (e)GbR oder die Kommanditgesellschaft (KG). Ihr primärer Zweck ist nicht die operative Geschäftstätigkeit, sondern die langfristige Verwaltung und Mehrung von Vermögenswerten wie Beteiligungen, Immobilien, Kunstsammlungen, Wertpapieren oder anderen Investitionen. Die Gesellschafter sind in der Regel Mitglieder der Familie, die durch diese Rechtsform ihre Vermögensinteressen bündeln, schützen und für die Zukunft planen möchten.

Was ist eine Familienstiftung?

Im Gegensatz zur Familiengesellschaft ist eine Familienstiftung eine eigenständige rechtliche Einheit, die das Familienvermögen verwaltet und über die Lebzeit der Stifter hinaus Bestand hat, um kontinuierlich den begünstigen Familienmitgliedern zugutezukommen. Der Zweck einer Familienstiftung (sog. Stiftungszweck) ist es, das Vermögen dauerhaft zu bewahren und für bestimmte familiäre Zwecke (Gesundheit, wirtschaftliche Absicherung, etc.) einzusetzen. Die Stiftung hat keine „Eigentümer“ im herkömmlichen Sinne, sondern wird durch einen Stiftungsvorstandverwaltet. Die Stifterin oder der Stifter – oft das Familienoberhaupt – legt in der Satzung fest, wie das Vermögen verwendet werden soll und welche Ziele verfolgt werden.

Vorteile einer Familiengesellschaft

  • Flexibilität: Die Struktur kann flexibel an die Bedürfnisse der Familie angepasst werden, etwa durch Anpassung der Gesellschaftsverträge oder Neugestaltung der Gesellschafterrollen.
  • Familieninterne Verwaltung: Da die Familie in der Regel als Gesellschafter zusammenarbeitet, können Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
  • Gewinnverteilung: Gewinne werden nach Anteilen der Gesellschafter verteilt, was oft als fair empfunden wird. Hiervon kann – sofern gewünscht – unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden.
  • Einfache Vererbung: Anteile an der Gesellschaft sind vererbbar, was die Nachfolge in der Familie erleichtert und dazu führt, dass die Nachfolge optimal gestaltet werden kann.

Allerdings birgt diese Flexibilität auch Herausforderungen. Familiengesellschaften sind anfällig für Konflikte, insbesondere wenn Meinungen über die Langfristige Haltung von Vermögensgegenständen oder die Verteilung der Gewinne auseinandergehen. Auch kann der Erhalt der Gesellschaft durch Nachfolgeregelungen kompliziert sein, insbesondere bei großen Familien mit vielen Erben.

Vorteile einer Familienstiftung

  • Langfristiger Vermögensschutz: Eine Stiftung kann nur unter erschwerten Bedingungen aufgelöst werden, d. h., das Vermögen ist vor Zerschlagung geschützt und bleibt langfristig erhalten.
  • Steuerliche Vorteile: Familienstiftungen genießen steuerliche Begünstigungen, was den langfristigen Vermögenserhalt unterstützt.
  • Klare Regelungen für Nachkommen: Da die Satzung klare Vorgaben für die Verwendung des Vermögens enthält, sind Nutzung und Zielsetzungen klar definiert und weniger anfällig für Konflikte.
  • Schutz vor Schulden und Gläubigern: Das Vermögen der Stiftung ist vor Zugriff durch Gläubiger der Familienmitglieder geschützt, da es rechtlich eigenständig ist.

Ein Nachteil der Familienstiftung ist die eingeschränkte Flexibilität. Sobald die Stiftung gegründet ist, kann die Satzung nur unter strengen Auflagen angepasst werden. Weiterhin ist zu beachten, dass bei einer Familienstiftung alle 30 Jahre die sog. Erbersatzsteuer anfällt, bei der ein Todesfall fingiert wird und entsprechend Steuern anfallen.

Unterschiede von Familiengesellschaften und Familienstiftungen

1. Rechtsnatur und Zweck

Eine Familiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die eine höhere Flexibilität in der Struktur und Entscheidungsfindung bietet, da die Gesellschafter direkt Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben können. Eine Familienstiftung hingegen ist eine rechtsfähige Stiftung mit einem langfristig bindenden Stiftungszweck, der nach Gründung nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden kann.

2. Flexibilität und Kontrolle

In einer Familiengesellschaft können die Gesellschafter, die in der Regel Familienmitglieder sind, direkt an Entscheidungen über die Vermögensverwaltung und -nutzung teilhaben. Bei einer Familienstiftung werden Entscheidungen durch den Stiftungsvorstand getroffen, der die Interessen der Begünstigten (Familienmitglieder) vertritt, ohne dass diese direkt in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind.

3. Vermögensbindung und -verwendung

Das Vermögen einer Familiengesellschaft kann, innerhalb gesetzlicher und gesellschaftsvertraglicher Grenzen, an die Gesellschafter ausgeschüttet oder in andere Investitionen umgeschichtet werden, um die Ziele der Familie zu erreichen. Das Vermögen einer Familienstiftung ist dauerhaft der Stiftung zugeordnet und darf nur im Rahmen des festgelegten Stiftungszwecks verwendet werden, um die begünstigten Familienmitglieder zu unterstützen. Eine Umschichtung des Vermögens ist auch hier möglich.

4. Steuerliche Behandlung

Eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft wird selbst nicht besteuert, vielmehr erfolgt die Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter unterliegen damit der Einkommensteuer (je nach individuellem Steuersatz des Gesellschafters). Auch sind vermögensverwaltende Familiengesellschaften meist von der Gewerbesteuer befreit, da sie nicht gewerblich tätig sind. Eine Änderung der Beteuerung würde sich nur dann ergeben, wenn der Gesellschaftszweck geändert werden würde. Schenkung-/erbschaftssteuerlich bietet die Familiengesellschaft zwar kein Steuersparmodell, jedoch besteht die Möglichkeit aufgrund der hohen Flexibilität der Übertragung von Geschäftsanteilen die Nachfolge so zu planen, dass die Freibeträge Tag genau ausgenutzt werden können.

Mit der Anerkennung der Stiftung unterliegt sie der Körperschaftsteuer. Gewerbesteuer fällt nur an, wenn sie gewerblich tätig ist, was in der Regel nicht der Fall ist. Bei der Errichtung der Familienstiftung bestimmt sich für die Einbringung des Vermögens in die Stiftung die Steuerklasse nach dem Verwandtschaftsverhältnis des nach der Satzung entferntesten Begünstigten zum Stifter. Dies gilt auch, wenn dieser zum Zeitpunkt der Errichtung noch nicht geboren ist. Abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis beträgt der Freibetrag 20.000 – 500.000 EUR, die Steuerklasse I-III und der Steuersatz 7 – 50 %.

Sollte eine inländische Immobilie auf die Stiftung übertragen werden, fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Wenn die Begünstigten Zahlungen von der Stiftung erhalten, fällt Abgeltungsteuer an, da es sich in der Regel bei den wiederkehrenden Zahlungen um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt.

5. Dauerhaftigkeit und Unabhängigkeit

Eine Familiengesellschaft kann, abhängig von der Rechtsform und den Gesellschaftervereinbarungen, über die Lebenszeit der Gründer hinaus Bestand haben, aber ihre Dauerhaftigkeit und Unabhängigkeit können durch Gesellschafterwechsel oder -konflikte beeinflusst werden. Eine Familienstiftung ist per Definition ein dauerhaftes, eigenständiges Rechtssubjekt, das unabhängig von den Lebenszeiten der Stifter oder Begünstigten fortbesteht, um den Stiftungszweck langfristig zu erfüllen. Um die Unabhängigkeit der Stiftung zu wahren, sollte die Besetzung des Stiftungsvorstandes mit Bedacht gewählt werden.

Gemeinsamkeiten zwischen Familiengesellschaften und Familienstiftungen

Trotz ihrer Unterschiede haben Familiengesellschaft und Familienstiftung auch wichtige Gemeinsamkeiten:

  • Langfristiger Vermögensschutz: Beide Modelle dienen dazu, das Familienvermögen zu sichern und über Generationen hinweg zu erhalten.
  • Gemeinschaftlicher Ansatz: Sowohl in der Familiengesellschaft als auch in der Familienstiftung steht der gemeinsame Nutzen des Vermögens im Vordergrund – sei es durch die gemeinschaftliche Verwaltung in der Gesellschaft oder durch die festgelegten Stiftungszwecke.
  • Nachfolgeplanung: Beide Strukturen bieten Mechanismen zur Sicherung der Nachfolge. In der Familiengesellschaft erfolgt dies durch die Weitergabe der Geschäftsanteile, in der Stiftung durch die dauerhafte Zweckbindung des Vermögens.
  • Schutz vor Zersplitterung des Vermögens: Beide Strukturen sind darauf ausgelegt, das Vermögen als Einheit zu bewahren und nicht durch Erbschaften oder Verkäufe zu zersplittern.

Wann eignet sich welches Modell?

Familiengesellschaft:

Eignet sich für Familien, die unteilbares Vermögen besitzen, dies aber fair auf die nächste Generation übertragen wollen und gemeinsam das Vermögen wahren und bündeln möchten. Eine Familiengesellschaft bietet mehr Flexibilität und kann leichter an die Bedürfnisse der Familie angepasst werden. Sie ist sinnvoll, wenn die Familie regelmäßig über die Verwendung der Erträge entscheiden möchte.

Familienstiftung:

Ist ideal für Familien, die ihr Vermögen langfristig und sicher erhalten wollen und dabei auf Flexibilität verzichten können. Eine Stiftung eignet sich besonders für vermögende Familien, die sicherstellen möchten, dass das Kapital über Generationen hinweg geschützt bleibt und für bestimmte Zwecke eingesetzt wird, z. B. zur Ausbildung der Nachkommen oder zur Unterstützung gemeinnütziger Projekte.

Fazit

Familiengesellschaft und Familienstiftung bieten verschiedene Wege, um das Familienvermögen zu bewahren. Während die Familiengesellschaft durch Flexibilität und gemeinschaftliche Entscheidungsfindung geprägt ist, steht die Familienstiftung für langfristigen Vermögensschutz und klar definierte Nutzungszwecke. Welches Modell besser passt, hängt von den Zielen, der Vermögensstruktur und der langfristigen Planung der Familie ab. Am Ende ist es oft eine Frage der Prioritäten: Flexibilität und Mitbestimmung oder Sicherheit und Schutz vor Zersplitterung.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Entscheidungswahl und Ausgestaltung Ihrer Familiengesellschaft/-stiftung.

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Ihre Neele Schröder

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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