Fehlerhafter Schufa-Eintrag – was tun?

  • 3 Minuten Lesezeit

Leider kommt es immer wieder zu falschen Einträgen in der Schufa. Das bedeutet zum einen zeitlichen Mehraufwand, um die fehlerhaften Einträge löschen zu lassen und zum anderen kann dies sehr unangenehm werden, wenn der Betroffene aufgrund des falschen Eintrags eine Kreditabsage erhält oder die gewünschte Mietwohnung wegen mangelnder Bonität nicht bekommt.  

Was ist überhaupt die Schufa?

Bei der Schufa handelt es sich um eine Auskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen sammelt. Bei Bedarf können Unternehmen eine Schufa-Auskunft einholen, um sich über die Bonität ihrer potentiellen Kunden zu informieren und sich so gegen das Risiko von Zahlungsausfällen abzusichern. 

Welche Daten die Schufa speichert und wie der sogenannte Schufa-Score ermittelt wird, erfahren Sie hier: anwalt.de/schufa

Fehler frühzeitig erkennen 

Viele bemerken fehlerhafte Schufa-Einträge erst, wenn beispielsweise eine Ratenzahlung nicht gewährt oder ein Mobilfunkvertrag nicht zur Verfügung gestellt wird. Damit es gar nicht erst so weit kommt, empfiehlt es sich, regelmäßig eine Auskunft über die in der Schufa gespeicherten Daten anzufordern. Denn es besteht die Möglichkeit, einmal jährlich kostenfrei eine solche Übersicht anzufordern. So können Fehler in der Schufa rechtzeitig erkannt werden. 

Was können Sie gegen einen falschen Schufa-Eintrag unternehmen?

Entdecken Sie in Ihrer Schufa-Auskunft einen fehlerhaften Eintrag, können Sie diesen korrigieren lassen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass diese Daten falsch sind oder zu Unrecht gespeichert wurden. 

Personenverwechslung

Es kann passieren, dass die Schufa Name und Anschrift der Verbraucher verwechselt, sodass Schufa-Einträge der falschen Person zugeordnet werden. In einem solchen Fall sollten Sie sich direkt an die Auskunftei wenden, um diese Daten korrigieren zu lassen. 

Falscheintrag

Übermitteln Banken oder Unternehmen falsche Daten an die Schufa, ist diese verpflichtet, den fehlerhaften Eintrag zu löschen bzw. zu korrigieren. Wurde zum Beispiel eine offene Forderung in der Schufa vermerkt, obwohl diese bereits beglichen wurde, muss dieser Eintrag gelöscht werden. 

In diesem Fall wenden Sie sich direkt an das Unternehmen, das den Vermerk unberechtigterweise bei der Auskunftei veranlasst hat. Hier muss präzise formuliert werden, warum die eingetragenen Daten fehlerhaft sind. Dazu sollten Sie dem Unternehmen Nachweise übermitteln, die die Richtigstellung belegen, wie beispielsweise die Bestätigung des getilgten Kredits. Zudem sollte eine Frist zur Löschung oder Berichtigung des Eintrags gesetzt werden. 

Hinweis: Unternehmen sind verpflichtet, nachträgliche Änderungen, wie beispielsweise die Kündigung eines Vertrags oder das Begleichen einer Forderung, innerhalb eines Monats der Schufa mitzuteilen. 

Zugleich empfiehlt es sich, die Schufa zu kontaktieren, um gegebenenfalls bestehende Missverständnisse aufzuklären. Denn diese ist verpflichtet, falsch eingetragene Daten zu korrigieren. 

Veraltete Einträge

Wann Schufa-Einträge gelöscht werden müssen, bestimmt sich nach der sogenannten Löschfrist. 

  • Sofortige Löschung: Ist ein Schufa-Eintrag nachweislich falsch, muss er sofort gelöscht werden.
  • Löschung nach 12 Monaten: Getätigte Kreditanfragen und Informationsabfragen von anderen Unternehmen über den Verbraucher müssen nach 12 Monaten gelöscht werden. 
  • Löschung nach 3 Jahren: Informationen über bereits abbezahlte Kredite, abgeschlossene Mahn- oder Inkassoverfahren und zur Insolvenz und Restschuldbefreiung müssen nach drei Jahren gelöscht werden. 

Entdecken Sie bei Ihrer Datenabfrage nach Ablauf der Löschungsfrist einen solchen veralteten Eintrag, sollten Sie sich an die Schufa wenden, damit diese die Löschung des Eintrags veranlasst.

Hinweis: Während geklärt wird, ob eine Eintragung korrekt oder fehlerhaft ist, muss die Schufa diesen Eintrag sperren und darf ihn nicht an andere Unternehmen oder Banken herausgeben. 

Schadensersatz bei falschen Einträgen

Übermitteln Unternehmen der Schufa fehlerhafte Daten und entstehen dem Verbraucher dadurch finanzielle Nachteile, beispielsweise weil ein Kredit nicht gewährt wurde, hat der Verbraucher unter Umständen gegen das Unternehmen einen Anspruch auf Schadensersatz. (LG Halle, Urteil vom 28. Feb. 2013Az: 93 C 3289/12)

Was tun, wenn sich die Schufa weigert, den falschen Eintrag zu löschen?

Weigert sich die Schufa, den Eintrag zu berichtigen bzw. zu löschen, empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen. Denn ein Rechtsanwalt kann rechtssicher beurteilen, ob Sie einen Anspruch auf Löschung des Eintrags haben und Sie dabei unterstützen, diesen Anspruch gegenüber der Schufa effektiv durchzusetzen. 

Hat ein Unternehmen der Schufa fehlerhafte Daten übermittelt, kümmern wir uns gerne für Sie um die Kommunikation mit dem jeweiligen Unternehmen. 

Unter Umständen muss in solchen Fällen auch gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob entweder gegen das Unternehmen oder gegen die Schufa vorgegangen werden muss. Auch hier können wir Sie mit Rat und Tat unterstützen. Melden Sie sich bei uns!

Foto(s): stock.adobe.com/geschmacksRaum®

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dominik Gräf

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten