Festgelder-eu.com – Vorsicht! Und jetzt ​auch BaFin-Warnung

  • 2 Minuten Lesezeit

Festgelder-eu.com ist eines der vielen Portale, über das Anlegern u. a. Festgeldanlagen angeboten werden.

Auf der Webseite wird dargestellt, dass wenn man auf der Suche nach einer guten Geldanlage ist und man gute Zinsen für sein Geld und das bei einer passenden Laufzeit und bestmöglicher Sicherheit haben will, man auf Festgelder-eu sicherlich die richtige Geldanlage finden würde.

Offeriert werden Festzinsanlagen mit Zinsen von 4,5 % bis zu 20,5 % pro Monat mit unterschiedlichen Anlagesumme von € 10.000,00 bis € 20.000,00 und unterschiedlichen Laufzeit von einem Jahr bis zehn Jahren.

Eine Festzinsanlage mit Zinsen ab 4,5 % sollen dabei monatlich kündbar sein.

Anleger sollten aber vorsichtig sein.

Nun auch zu festgelder-eu Warnhinweis der BaFin

Nachdem wir bereits vorher vor festgelder-eu gewarnt haben, hat nun auch die BaFin eine Warnung vor Anlagen bei festgelder-eu ausgesprochen, da ohne ihre Erlaubnis Festgeldanlagen und eine Vermögensverwaltung offeriert würden.

Keine Erlaubnis der BaFin für Festgelder-eu

Das Angebot von Festgeldanlagen kann ein Bank- bzw. Einlagengeschäft nach 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) darstellen, falls eine unbedingte Rückzahlung des Kapitals garantiert wird.

Auch kann es sich um eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) handeln.

Um Bank- bzw. Einlagengeschäfte oder auch Wertpapierdienstleistungen betreiben zu können, müssen die Verantwortlichen des Portals aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben. Eine solche Erlaubnis gibt es nach unserer Kenntnis nicht.

Optionen für Anleger von Festgelder-eu

Wenn Kapitalanlagen, wie Festgelder, als Bank- bzw. Einlagengeschäft oder als Wertpapierdienstleistung ohne Genehmigung der BaFin angeboten werden, kann sich für ein Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG oder i. V. m. § 15 WpIG ergeben.

Anleger sollten auch immer genau prüfen, wohin sie ihr Kapital überweisen. Denn in vielen vergleichbaren Fällen überweist ein Anleger die Anlagesumme in der irrigen Annahme, dass es sich um ein Konto auf seinen Namen handelt. Tatsächlich ist dies nicht der Fall. Denn maßgeblich ist nicht die Bezeichnung des Empfängers, sondern die IBAN.

Anleger, die Gelder bei Festgelder-eu investiert und Probleme haben, sollten rasch handeln und können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, die für Anleger rechtlichen Möglichkeiten prüft und bei der Realisierung von Ansprüchen und bei der Beweissicherung unterstützt.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 12.08.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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