FidelityCapitals – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Internethandelsplattform FidelityCapitals wirbt im Internet auf ihrer Homepage fidelitycapitals.ai damit, dass Anleger über die Handelsplattform mit Differenzkontrakten (CFDs), mit Währungspaaren (Forex), mit Kryptowährungen und sog. „Bundles“ handeln könnten, wobei die Firma FidelityCapitals auf ihrer Homepage den Eingangssatz „Erweitern Sie Ihr Trading-Erlebnis mit FidelityCapitals“ verwendet.
Laut dem Internetauftritt ist die Firma FidelityCapitals unter der Emailadresse: support@fidelitycapitals.io erreichbar. Darüber hinaus werden Büroräume in drei Ländern benannt. So soll die Firma FidelityCapitals in der Schweiz unter der Adresse: Am Schanzengraben 25, 8002 Zürich, in Spanien unter der Adresse: Pg. de Gràcia, 16, 3-3, L´Eicample, 08007 Barcelona und in Italien unter der Adresse: Via Tiburtina, 1159, 00156 Roma RM erreichbar sein.
Überprüft man den Internetauftritt der Firma FidelityCapitals näher, dann kann man Anlegern nur dringend empfehlen, keine Handelsgeschäfte über die Firma FidelityCapitals durchzuführen. Es gibt einige Punkte, die dafür sprechen, dass die Firma FidelityCapitals unseriös ist bzw. ggf. auch betrügerisch agiert.
So benennt beispielsweise die Firma FidelityCapitals keine Betreibergesellschaft, die hinter der entsprechenden Handelsplattform steht. Entsprechende Handelsplattformen werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten.
Auch das gesetzlich vorgeschriebene und zwingend erforderliche Impressum fehlt vollständig auf der Homepage.
Im Rahmen eines solchen Impressums müssen Pflichtangaben zur Rechtsform des Unternehmens, zu den vertretungsberechtigten Organen, zu den presserechtlichen Verantwortlichen und dazu gemacht werden, in welchem Unternehmensregister die entsprechende Firma eingetragen ist.
Wie bereits dargelegt, fehlen sämtliche Angaben, die üblicherweise seriöse Anlagefirmen machen.
Auch ein weiterer, ganz entscheidender Hinweis fehlt auf der Internetseite. Die Firma FidelityCapitals legt nicht dar, ob sie über eine Genehmigung einer staatlichen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, entsprechende Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten und unter welcher Registrierungsnummer sie seitens der Finanzaufsichtsbehörde registriert wurde. Nachdem die entsprechenden Angaben fehlen, ist davon auszugehen, dass die Firma FidelityCapitals über keine entsprechende Genehmigung verfügt.
Seitens unserer Kanzlei wurde überprüft, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – der Firma FidelityCapitals eine entsprechende Genehmigung erteilt hat. Unsere Recherchen haben ergeben, dass seitens der BaFin keine Genehmigung erteilt wurde. Die Firma FidelityCapitals handelt deshalb unerlaubt und unreguliert, soweit sie für deutsche Anleger Handelsgeschäfte durchführt.
Dies stellt einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar.
Anleger, die bei der Plattform FidelityCapitals investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
info@kanzlei-ebp.de
+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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