Flug annulliert. Was kann ich tun?

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Kurz vor den Sommerferien streichen Fluggesellschaften Tausende von Flügen. Das durchkreuzt die Reisepläne vieler Urlauber und Geschäftsreisender.

Welche Rechte habe ich? 

Fluggäste stehen in dieser Situation nicht schutzlos dar. Die Europäische Fluggastrechteverordnung ist auf alle Flüge mit Ablflug oder Ankunft auf dem Gebiet der Europäischen Union anwendbar. 

Alternative Flüge

Bei annulierten Flügen muss die Fluggesellschaft Ihnen eine alternative Beförderungsmöglichkeit anbieten. Alternativ können Sie sich den Ticketpreis erstatten lassen und sich selbst um eine Alternative kümmern. Ist diese günstiger als der ursprünglich gezahlte Ticketpreis, können Sie den Vorteil behalten. 

Ausgleichszahlung

Je nach Länge der Flugstrecke kann Ihnen ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von € 250,- bis € 600,- zustehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug abgesagt wird. 

Pauschalreise

Ist der stornierte Flug Bestandteil einer Pauschalreise muss sich Ihr Reiseveranstalter um einen Ersatzflug kümmern. Tut er dies nicht oder sind die Flugzeiten oder der Abflughafen geändert worden, kann ein Reisemangel vorliegen, der zu Reisepreisminderungs- oder Schadensersatzansprüchen führen kann. 

Was kann ich tun? 

Lassen Sie einem auf Reiserecht versierten Rechtsanwalt Ihre Rechte ptüfen und durchsetzen. 

Die auf Verbraucherrecht spezialsierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger setzt auch gerne Ihre Ansprüche gegenüber Fluggesellschaft und Reiseveranstalter durch. 



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