Fördergelder für Marken- und Designanmeldungen
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Für die Anmeldung von Marken und Designs, das heißt Geschmacksmustern, können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) den „Ideas Powered for Business“-Fonds, der von der europäischen Kommission initiiert wurde, nutzen.
Der KMU-Fonds wird vom Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt. Die Förderung bezieht sich sowohl auf die Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern beim EUIPO als auch auf entsprechende Anmeldungen bei einem nationalen Amt, unter anderem beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Noch bis zum 31.07.2021 läuft das vorletzte Zeitfenster für die Beantragung von Fördermitteln aus dem KMU-Fonds des EUIPO. Pro Unternehmen oder Startup, das die Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllt, werden Fördergelder von bis zu 1.500,00 EUR vergeben. Die Förderung bezieht sich in einem ersten Schritt auf eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums. Eine solche Vorabdiagnose kann bei den nationalen Patent- und Markenämtern beantragt werden. Die Vorabdiagnose selbst erstreckt sich auf alle Arten von Rechten des geistigen Eigentums, das heißt Patente, Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Sortenschutz und geografische Angaben. Im Einzelfall können auch Betriebsgeheimisse, Firmennamen und Domains eine Rolle spielen. Durchgeführt wird die Vorabdiagnose von einem Sachverständigen, der vom zuständigen nationalen Amt bestimmt wird. Ergebnisse aus der Vorabdiagnose sollen Empfehlungen sein, wie sich die Rechte des geistigen Eigentums künftig handhaben und schützen lassen. Für die Erbringung der Dienstleistung ist ein Zeitraum von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten zu veranschlagen. Die Kosten der Vorabdiagnose, welche auch als IP-Scan bezeichnet wird, werden bis zu 75% erstattet.
Im Rahmen des KMU-Fonds können darüber hinaus Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern zu 50% erstattet werden. Dies gilt sowohl für Anmeldungen auf Ebene der EU als auch für Anmeldungen auf regionaler oder nationaler Ebene. Von einer regionalen Ebene wird im Fall einer Anmeldung beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum, das heißt für Belgien, die Niederlande und Luxemburg, gesprochen.
Die Auszahlung von finanziellen Hilfen im Rahmen des KMU-Fonds erfolgt grundsätzlich erst, nach dem die geförderten Dienstleistungen bezahlt wurden. Mit einer Auszahlung der Fördermittel ist dann binnen eines Monats zu rechnen.
Das letzte Zeitfenster, in dem Unterstützungsleistungen des KMU-Fonds beantragt werden können, ist auf den 1. bis 30. September 2021 festgelegt. Insgesamt hat der KMU-Fond ein Volumen von 20 Mio Euro.
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