Förderstopp für Elektroautos_Machen Sie Ersatzansprüche geltend! Anwaltsinfo!
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Für den Kauf von neuen Elektroautos gibt es künftig keine staatlichen Zuschüsse mehr, denn die Bundesregierung hat die Umweltprämie mit sofortiger Wirkung gestoppt.
1. Was ist genau passiert?
Die Bundesregierung hat die Kaufprämie für Elektroautos abrupt gestoppt. Seit dem Morgen des 18.12.23 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) keine Anträge mehr gestellt werden.
2. Wie hoch war die Kaufprämie für Elektroautos, und was plante die Regierung für 2024?
Der Umweltbonus war eine Maßnahme der Bundesregierung, um ihr Ziel zu verwirklichen, bis 2030 insgesamt 15 Millionen vollelektrische Pkw auf die Straßen zu bringen. Seit Anfang 2023 wurden neue Elektroautos mit einem Listenpreis von unter 40.000 Euro mit 4.500 Euro gefördert. Hinzu kam ein Herstellerbonus von 2.250 Euro. Die Gesamtförderung betrug also 6.750 Euro.
Für teurere Elektroautos mit einem Preis von bis zu 65.000 Euro gab es 3.000 Euro vom Bafa und 1.500 Euro vom Hersteller, insgesamt also 4.500 Euro.
Diese Prämien sollten 2024 reduziert werden. Dann sollte es nach den Vorstellungen der Ampelkoalition nur noch 3.000 Euro vom Staat geben und auch nur für Autos, die günstiger als 45.000 Euro sind. Auslaufen sollte die Förderung laut Bundeswirtschaftsministerium Ende 2024 – oder vorher, wenn die vorgesehenen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds aufgebraucht sind.
3. Was passiert mit bereits gestellten Förderanträgen?
Wer bis zum Sonntagabend um Mitternacht einen Antrag auf Förderung gestellt hat, wird die Kaufprämie für Elektroautos, sofern die Förderbedingungen erfüllt sind, noch bekommen. Diese Anträge werden in der Reihe ihres Eingangs weiterbearbeitet, teilte das Bafa mit. Auch bereits zugesagte Förderungen werden ausbezahlt.
4. Was passiert, wenn ich bereits einen Kaufvertrag unterschrieben habe, das Elektroauto aber noch nicht ausgeliefert und zugelassen ist?
Die staatliche Prämie konnte nur dann beantragt werden, wenn das Elektroauto bereits zugelassen war. Wer sein Auto bis zum vorigen Sonntag, 17.12.23 nicht zugelassen hatte, kann von der Förderung also nicht mehr profitieren. Auch Elektroauto-Käufer, die ihren Zulassungstermin schon vor dem Ende der Förderung für den Morgen des 18. Dezember vereinbart hatten, werden kein Geld vom Staat bekommen.
Nicht betroffen von dem Ende der Förderprogramme ist allerdings der Herstelleranteil. Er wird direkt vom Kaufpreis abgezogen und muss nicht beim Bafa beantragt werden.
5. Was können Betroffene tun?
Viele Betroffene fragen sich daher, ob sie rechtlich gegen Förderstopp vorgehen können:
"Auch wenn zwar grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht oder nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, eröffnet vor allem die Art des Förderstopps, nämlich ein unangekündigter und abrupter Abbruch der Förderung, ein "Einfallstor" für vom Förderstopp betroffene Autokäufer, um gegen den Förderstopp rechtlich vorzugehen," so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian-Albrecht Kurdum von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte.
Denn so könnten z.B. der grundgesetzlich verankerte Vertrauensgrundsatz verletzt worden sein oder auch z.B. ein Verstoß gegen das Willkürgebot vorliegen.
So könnten betroffene Käufer auch z.B. damit argumentieren, dass durch den plötzlichen Förderstopp z.B. Amtshaftungsansprüche gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG gegeben sein könnten, wonach, sofern sofern ein Beamter oder eine Behörde vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt, er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Übrigen für diese Art der Fälle den Kostenschutz, wobei wir gern für Sie eine kostenlose Erstberatung übernehmen und auch eine entsprechende Rechtsschutzanfrage stellen können.
Betroffene Käufer, die vom Förderstopp betroffen sind, können sich gerne an die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, im Wirtschafts-, Immobilien- und Verbraucherschutzrecht tätig sind.
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