Frage der CE-Kennzeichnung von mehrteiligen Gehäusen für Elektrogeräte und -baugruppen (2014/35/EU)
- 2 Minuten Lesezeit
Nach geltendem Produktsicherheitsrecht ist es verboten, ein Produkt auf dem Markt bereit zu stellen, wenn das Produkt; seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass einschlägige Rechtsvorschriften dies vorsehen bzw. ohne dass die Anforderungen dieser Rechtsvorschriften erfüllt sind.
Gehäuse bzw. Gehäuseteile sind grundsätzlich kennzeichnungspflichtig und dürfen damit nicht mit einem CE-Kennzeichne versehen werden, wenn sich ihre Funktion nicht allein in ihrer ästhetischen Form und im Schutz ihres Inhalts erschöpft, sondern sie vielmehr garantieren, dass die elektrischen Bauteile gesichert miteinander verbunden werden, und damit zur Übertragung von elektronischer Energie beitragen.
(1) Davon ist eine Ausnahme zu machen:
Eine CE-Kennzeichnung darf in vorgenannten Fällen dann nicht auf einem Gehäuseteil (Bauteil) angebracht werden, dessen Sicherheit wesentlich davon abhängt, wie es in ein elektrisches Endprodukt eingebaut wird. Unter solchen Umständen könnte nämlich zum einen die Anbringung des CE-Kennzeichnung auf dem Bauteil den Verwender des entsprechenden Gerätes irreführen, weil die Qualität des Bauteils nicht auf die Sicherheit des elektrischen Geräts, in das es eingebaut wurde, schließen lässt. Zum anderen könnten durch diesen Einbau die zuvor festgestellte Konformität des Bauteils mit den Sicherheitsanforderungen und die Konformität des elektrischen Geräts, in das das fragliche Bauteil eingebaut wurde, beeinträchtigt werden.
(2) Davon wiederum ist folgende Gegenausnahme zu machen:
Die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist ausnahmsweise dann doch gerechtfertigt, wenn das Bauteil (Gehäuse), das in ein elektrisches Gerät eingebaut werden soll, als elektrisches Betriebsmittel eigene Merkmale aufweist, die im Hinblick auf die Sicherheitsanforderungen kontrolliert werden können.
Mit anderen Worten:
Auch wenn die Sicherheit des Bauteils wesentlich davon abhängt, wie es in ein elektrisches Endprodukt eingebaut wird, kann es mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn es eigenständige Sicherheitsmerkmale aufweist, die unabhängig von seinem Einbau kontrolliert werden können. Ferner muss sichergestellt sein, dass die Konformität des Bauteils durch den ordnungsgemäßen und seiner Bestimmung entsprechenden Ein- und Zusammenbau zum elektrischen Endprodukte nicht beeinträchtigt werden kann.
Artikel teilen: