Fristlose Kündigung: So wehren Sie sich dagegen!
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Eine fristlose Kündigung ist die sofortige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist. Sie ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, etwa bei schweren Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Welche Gründe tatsächlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen und wie Sie sich dagegen wehren können, erfahren Sie im Beitrag.
Fristlose Kündigung: Die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitnehmerschutz ist eines der zentralen Steuerungsmechanismen im deutschen Arbeitsrecht. Immerhin ist der Job für Beschäftigte eng mit der eigenen Existenzgrundlage verbunden. Am deutlichsten zeigt sich der Schutzgedanke unter anderem in den Kündigungsfristen, die Arbeitgeber nach § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einhalten müssen.
Die Besonderheit einer fristlosen Kündigung liegt darin, dass diese gesetzlichen Vorgaben für sie nicht gelten: Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung
Da die Folgen einer fristlosen Kündigung für Arbeitnehmer:innen mitunter gravierend sind, dürfen Arbeitgeber sie nur unter äußerst strengen Voraussetzungen aussprechen. Erforderlich ist:
- ein schwerwiegender Pflichtverstoß des Arbeitnehmers bzw. ein diesbezüglicher, begründeter Verdacht,
- den der Arbeitnehmer rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführt hat,
- dem Arbeitgeber dürfte kein milderes Mittel (z.B. eine Abmahnung) als Reaktion auf den Pflichtverstoß zur Verfügung stehen,
- das Kündigungsinteresse des Arbeitgebers muss das Fortsetzungsinteresse des Gekündigten unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen überwiegen und
- die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Arbeitgeber Kenntnis von der Pflichtverletzung erlangt hat, erfolgen.
Eine fristlose Kündigung ist also nur im absoluten Ausnahmefall zulässig. Dennoch haben sich in der Rechtsprechung bestimmte Fallkonstellationen herauskristallisiert, in denen die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses häufig als gerechtfertigt gilt. Dazu gehören:
- Diebstahl oder Unterschlagung am Arbeitsplatz,
- Schwerwiegende Beleidigungen gegen den Arbeitgeber,
- Mobbing oder
- sexuelle Belästigung im Betrieb
Kurzum: Arbeitnehmer:innen müssen sich schon sehr viel zuschulden kommen lassen, um eine fristlose Kündigung zu riskieren.
Abmahnungen auch bei einer fristlosen Kündigung erforderlich
Der Wegfall der Kündigungsfrist ist eine Sache. Aber wie sieht es mit einer Abmahnung aus? Darf der Arbeitgeber in den oben genannten Fällen ohne Frist UND ohne Abmahnung kündigen?
Jein. Grundsätzlich bleibt das Abmahnungserfordernis auch bei einer fristlosen Kündigung bestehen. Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber durch das Fehlverhalten aber so stark erschüttert, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, die Vertragsbeziehung aufrechtzuerhalten, darf ausnahmsweise auf eine Abmahnung verzichtet werden.
Insbesondere Straftaten gegen den Arbeitgeber, sehr schwere Formen des Arbeitszeitbetruges oder Verstöße gegen Wettbewerbsverbote haben das Potential, das Vertrauen zwischen Beschäftigten und ihren Vorgesetzten nachhaltig zu zerstören.
Fristlose Kündigung erhalten? Eine Kündigungsschutzklage kann sich lohnen!
Zusammenfassend lässt sich sagen: Fristlose Kündigungen sind nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich eine heikle Angelegenheit. Die Voraussetzungen sind – zurecht – sehr streng. Arbeitgeber müssen vor einer solchen Kündigung alle relevanten Tatsachen des Einzelfalls bei ihrer Beurteilung mit einbeziehen und genau abwägen. Oft passiert das aber nicht.
Arbeitnehmer:innen sollten ihre fristlosen Kündigungen daher immer anwaltlich überprüfen lassen und ggf. Kündigungsschutzklage einreichen. Wir von der kanzlei-hammerich unterstützen Sie gerne dabei! In unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung besprechen wir Ihren Fall und klären ein mögliches Vorgehen.
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