Fristlose Kündigung United Media Vertrag über 48 Monate für 529,- oder 779,- € mtl. möglich?

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Uns erreichen immer wieder Anfragen von Mandanten, die eine „Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes“ mit der United Media AG, Hansaallee 299 aus Düsseldorf abgeschlossen haben. Der Umfang und die finanzielle Tragweite dieser Verträge ist den Mandanten bei Abschluss oft nicht bewusst.


Wie kommt das ganz zustande?


1.  Der Anruf

Unsere Mandanten schildern uns, dass Sie zunächst einen Anruf erhalten. In diesem geben sich die Anrufer z.T. als Start-Up Unternehmer aus, die sich gezielt auf kleine und mittlere Unternehmen spezialisiert haben, um deren „Sichtbarkeit“ im Internet zu erhöhen, um somit neue Kunden zu gewinnen. Es wird um ein persönliches Gespräch gebeten, das nach Angaben des Anrufes nicht länger als 1,5 Stunden dauern soll. Diese Gespräche dauern nach den Schilderungen unserer Mandanten jedoch oft bis zu 3 Stunden.


Dass einer solcher Cold Call unzulässig ist, wissen die meisten Mandanten nicht. Dieses Verhalten kann sogar abgemahnt und Unterlassung verlangt werden.



2. Das Verkaufsgespräch

Nach den Schilderungen unserer Mandanten beginnt das Gespräch mit Smalltalk. Dieser Teil kann schon bis zu einer Stunde dauern. Dem potenziellen Kunden wird eine PowerPoint-Präsentation vorgeführt, aus welcher sich die schlechte Auffindbarkeit des Internetsauftritts ergeben soll. Zum Teil soll auch eine Internetseite aufgerufen worden sein, auf welcher die Kosten einer Internetseite mit 50.000,- bis 70.000,- € angegeben werden. Anderen Kunden wird ein sog. „Partnerprogramm“ vorgeschlagen. Hierbei wird von dem „Verkäufer“ vorgetragen, dass die einmaligen Abschlusskosten normalerweise 16.000,- bzw 16.500,- € betragen würden. Eigentlich würde der Mandant nicht die Voraussetzungen für dieses „Partnerprogramm“ erfüllen, aber der Verkäufer greift zum Telefon und ruft seine „Chefin“ an. Hierbei wird der Mandant sehr positiv dargestellt und es erfolgt ausnahmsweise eine „Genehmigung“ der „Chefin“ für das „Partnerprogramm“. Ob es ein solches Partnerprogramm überhaupt gibt, ist unserer Ansicht nach fraglich. Uns ist zumindest kein fall bekannt, in welchem einer unserer Mandanten zusätzlich zu den monatlichen Kosten eine Abschlussgebühr von 16.000,-/16.500,- € zahlen musste.


Weiterhin schildern uns unsere Mandanten, dass Ihnen Spitzenpositionen im Google-Ranking versprochen werden, sofern Sie den Auftrag bei der United Media abschließen würden.


Auf die Laufzeit von 48 Monaten wird nicht eingegangen. Im Gegenteil. Mandanten schildern uns, dass teilweise auf Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten Bezug genommen wird.


Im Vertrag selber taucht die Zahl 48 nicht auf. Dies könnte viele potenzielle Kunden von einer Unterschrift abhalten. Daher erfolgt die Wiedergabe dieser Laufzeit nach unserer Auffassung als Wort (achtundvierzig) und nicht als Zahl (48).


Die aktuellen Verträge haben eine monatliche Vergütung von 529,- € bis 779,- € netto im Monat. Dies entspricht einem Gesamtvertragswert von 30.216,48 bis 44.496,48 € brutto! Diesen Umstand realisieren viele erst nach Unterschrift z.T. erst einige Tage, Wochen oder gar Monate später.


3. Die Kündigung

Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich. Dennoch sollte die Kündigung von einem Rechtsanwalt ausgesprochen werden, da es unterschiedliche Anspruchsgrundlagen für die Kündigung gibt. Da sich bei einer Kündigung um ein sogenanntes Gestaltungsrecht handelt, sollte der Vertragspartner nicht selbst eine entsprechende Kündigung erklären. Hierbei gilt es ggf. unterschiedliche Besonderheiten zu beachten, die zudem auch jeweils vom Einzelfall und der Situation abhängen.


4. ähnliche Vertragspartner

Die United Media AG gehört zur sog. Euroweb Group (Stand 08.02.2022). Die Euroweb Group bezeichnet sich als ein Zusammenschluss medienstarker Partner, die für kleine und mittelständische Unternehmen Werbeauftritte realisieren und betreuen. Hierzu gehören u.a. Folgende Unternehmen


  • wwwe GmbH (vormals Euroweb Internet GmbH)
  • Madsack Online-Service GmbH & Co. KG
  • WESTFALEN-BLATT OnlineService
  • WN OnlineService
  • LEIPZIGER VOLKSZEITUNG ONLINESERVICE (einer Marke von Madsack Online-Service)
  • Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH

Alls diese Unternehmen verfahren nach unserer bisherigen Kenntnis nach der ähnlichen bzw. identischen Vorgehensweise. Auch die Vertragsformulare sind nahezu identisch.


Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit wwwe GmbH (Euroweb), United Media, WN Online-Service, Madsack, Westfalen-Blatt, Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:


  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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