Führerschein bereits nach einmaligem Kokainkonsum entziehbar
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Der Antragssteller war im Mai 2015 mit seinem Fahrzeug unterwegs, als er in eine Verkehrskontrolle geriet. Die Beamten stellten Ausfallerscheinung des Antragsstellers fest. Er führte freiwillig einen Drogentest durch, den sogenannten MAHSAN-Test, welcher positiv auf Kokain verlief. Direkt danach wurde er zum Arzt verbracht, der ärztliche Untersuchungsbericht von diesem Tag hat unter anderem eine Beeinflussung durch Drogen diagnostiziert. Es erfolgte eine Blutentnahme, der toxikologische Befund belegte die Auffassung, dass der Antragssteller Kokain zu sich genommen hatte. Daraufhin entzog die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Trier-Saarburg die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung.
Dagegen wandte sich der Antragssteller, das Verwaltungsgericht Trier bestätigte aber den Entzug der Fahrerlaubnis. Zur Begründung wiesen die Richter daraufhin, die entsprechenden Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung beinhalteten den Erfahrungssatz, dass bereits die einmalige Einnahme von Kokain regelmäßig die Fahreignung ausschließe. Das sei unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration.
Daher sei in den Fällen, in denen feststehe, dass Kokain konsumiert worden sei, aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, das Führen von Kraftfahrzeugen mit sofortiger Wirkung zu unterbinden und die Fahrerlaubnis sofort zu entziehen.
Fakt ist also: Steht der Konsum von Kokain aufgrund entsprechender Untersuchungen fest, kann bereits der einmalige Konsum zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
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