Führerschein ohne MPU

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Führerschein ohne MPU: Er ist legal und berechtigt zum Fahren in Deutschland. Wenn alles richtig gemacht wird.

Aber der Reihe nach. Wenn in einem ausländischen EU-Staat die Fahrerlaubnis legal erworben wird, darf in Deutschland wieder gefahren werden. Dies gilt auch, wenn in Deutschland vor Neuerteilung noch die MPU zu absolvieren wäre. Der Grund: auch im Ausland findet eine Überprüfung auf Fahrgeeignetheit statt. Dies ist dann in der ganzen EU - und damit auch in Deutschland - zu respektieren. Dies ist inzwischen unstreitig und geklärt. Die eingeleiteten Verfahren werden regelmäßig zugunsten der Autofahrer entschieden.

Immer wieder kommt es nun zu Fragen rund um die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses. Daher heute folgende Klarstellung. Für die Begründung von Zweifeln am Wohnsitzerfordernis reicht es nach einer relativ neuen, wichtigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht aus, wenn die Behörden des Ausstellermitgliedstaates mitteilen, dass sie die Wohnsitzvoraussetzungen nicht geprüft hätten. Dies ist ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 24.10.19 (BVerwG 3 B 26.19), über das ich vor kurzem schon berichtet hatte. Es geht um die Situation, dass jemand mit einem ausländischen-Führerschein unterwegs ist, und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Sodann stellen sich die (deutschen) Behörden häufig auf den Standpunkt, dass es sich um einen Fall von “Führerschein-Tourismus“ gehandelt habe. Sie übersehen hierbei, dass es sich bei der gegenseitigen Anerkennungspflicht um geltendes EU-Recht handelt. Die Gültigkeit ist auch dann gegeben, wenn in Deutschland noch eine MPU offen ist.

Innerhalb dieses Verfahrens erfolgt dann eine Anfrage an die ausstellende Behörde, wie es sich mit der Wohnsitzname verhalten habe. Denn – dies ist wichtig – nur wenn es eine entsprechende Rückmeldung aus dem Ausstellerstaat gibt, die auf einen Wohnsitzverstoß hinweist, können auch Umstände aus dem deutschen Inland herangezogen werden. Ansonsten bleiben diese ohne Belang. Das gilt natürlich auch, wenn es überhaupt keine Rückmeldung aus dem Aussteller stattgibt.

Im vorliegenden Fall wurde somit die deutsche Behörde verurteilt, die (polnische) Fahrerlaubnis umzuschreiben. Wichtig: Eine solche Umschreibung ist nicht erforderlich, es darf auch ohne Umschreibung mit einer solchen Fahrerlaubnis in Deutschland gefahren werden.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier: www.ra-hartmann.de

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