Für die Einbürgerung hinten anstellen; das „moderne“ Staatsangehörigkeitsrecht

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Am 19.01.2024 hat der Deutsche Bundestag weitreichende Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechtes beschlossen. Darunter sind die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten auf i.d.R. 5 Jahre und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit (Doppelpass) hervorzuheben. 

Es finden sich allerdings auch kuriose Verschärfungen, nämlich hinsichtlich den Anforderungen an eine wirtschaftliche Integration. Obwohl der Gesetzgeber selbst ausführt, dass einzelne Personengruppen die Voraussetzungen für einen Einbürgerungsanspruch nicht mehr erfüllen werden, auch wenn sie die erforderliche Unterhaltssicherung aufgrund von Umständen nicht erreichen können, die außerhalb ihrer Beeinflussungsmöglichkeiten liegen, hat diese „Exklusion“ eine Mehrheit gefunden. Das mag vor dem Hintergrund, dass die Betroffenen ein (teils gesetzlich garantiertes) gesteigertes Bedürfnis an Teilhabe und Mitwirkung haben, verwundern. Betroffen werden etwa Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, pflegende Angehörige, Alleinerziehende, die wegen Kinderbetreuung nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig sein können, oder Schüler/Auszubildende/Studierende […] sein (vgl. BT-Drucksache 20/9044). Diese Personengruppen werden auf § 8 Abs. 2 StAG verwiesen, demzufolge „zur Vermeidung einer besonderern Härte" bei der Einbürgerung u.a. auch von dem Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung abgesehen werden kann. Einschlägig soll diese Härtefallregelung künftig laut der Gesetzesbegründung dann sein, wenn die Betroffenen "alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare“ unternommen haben, um ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu bestreiten. Es bleibt abzuwarten wie Verwaltung und Gerichte mit dieser Ermessensregelung künftig umgehen. 

Die Gesetzesänderungen sind am 26.03.2024 verkündet worden und werden größtenteils am 26.06.2024 in Kraft treten. Aktuell gilt noch die alte Rechtslage. 

Grund zur Hoffnung auf eine baldige Einbürgerung dürfte in den meisten Fällen allerdings nicht bestehen. Es ist nämlich zu befürchten, dass die ohnehin schon langen Bearbeitungszeiten der Staatsangehörigkeitsbehörden durch die neuen Antragsanreize und -erleichterungen weiter strapaziert werden. Schon jetzt proklamieren einige Ausländerbehörden zu erwartende Bearbeitungszeiten von bis zu drei Jahren.

Eine gute und sorgfältige Vorbereitung des Einbürgerungsantrages kann dazu beitragen, dass die Bearbeitung nicht unnötig verzögert wird. Leider stehen die stark belasteten und personell unterbesetzten Einbürgerungsabteilungen seltenst für eine ausführliche Beratung zur Verfügung. Dieser Mangel dürfte sich ebenfalls weiter zuspitzen. 

Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen bei Ihrem staatsbürgerlichen Anliegen gerne beratend zur Seite, bereite mit Ihnen die Antragsunterlagen vor und begleite Sie durch das Verfahren. 


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