FWU Life in Insolvenz (Atlantic Lux): Tausende Anleger betroffen

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Die Versicherungs-Holdinggesellschaft FWU AG hat Insolvenz angemeldet. Nach der Erlassung von Sicherungsmaßnahmen durch das Amtsgericht München am 19.07.2024 sind die Finanzmarktaufsichtsbehörden in Österreich (FMA) und Luxemburg (CAA) bezüglich der zur FWU-Gruppe gehörenden Unternehmen „FWU Life Insurance Austria AG“ und „FWU Life Insurance Lux S.A.“ aktiv geworden und verhängten ein Auszahlungsverbot. Was dies nun für die zahlreichen Versicherungsnehmer und Anleger der FWU und früher der Atlantic Lux bedeutet ist noch fraglich.

Gründe für die Insolvenzanmeldung der FWU Life Insurance Lux

Die FWU sah sich Forderungen der Luxemburger Versicherungsaufsicht CAA nach einer finanziellen Besserstellung von Kunden mit Altverträgen gegenüber, die sie mangels Eigenkapital offenbar nicht erfüllen konnten. Dabei ging es um Beitragserhalt-Garantien, die der Versicherer seinerzeit gegeben hatte. Die Aufseher verhängten deshalb ein Auszahlungsverbot, so dass auch Tausende Versicherte in Deutschland nicht an ihr Geld kommen.

Wenn FWU Lux nicht binnen drei Monaten das nötige Eigenkapital nachgewiesen hat, will die Aufsicht der Gesellschaft die Versicherungslizenz entziehen.

Tausende Kunden auch in Deutschland sind von der Pleite des Luxemburger Lebensversicherers FWU Life Lux betroffen

An der 1983 gegründeten FWU-Gruppe ist der Rückversicherer Swiss Re beteiligt, neben dem Gründer Manfred  Dirrheimer und seiner Familie. Die FWU vertreibt fast ausschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen. Verbraucherschützer und kritisieren solche Verträge wegen der hohen Kosten. 

Die Kanzlei Justus vertritt seit vielen Jahren zahlreihe Versicherte bei der FWU Life und Atlantic Lux beim Widerruf/Widerspruch/Rücktritt und der Rückabwicklung der oft unrentablen Lebensversicherungsverträge.

Was können betroffene Versicherte jetzt tun?       

In jedem Fall sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, z.b. an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht oder Insolvenzrecht wenden und beraten lassen.

Würden Sie den Vertrag beitragsfrei stellen, so könnte dies die Höchststandsicherungsgarantie gefährden. Diese gibt es inbesondere bei älteren Verträgen der FWU. Bei einem vorschnellen Wideruf, Widerspruch oder Kündigung des Versicherungsvertrages ist ebenfalls Vorsicht geboten. 

Erstberatung

JUSTUS rät:

Beantragen Sie als Versicherungsnehmer und Anleger jetzt eine schriftliche Erstberatung zu den Fragen der Insolvenz der FWU/AtlanticLux  und dem weiteren Vorgehen. Wir haben viel Erfahrung mit der Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungen und beraten Sie ausführlich für eine Beratungspauschale iHv. 120,- zzgl MWST..

Senden Sie uns einfach eine Email oder rufen direkt an.

www.kanzleimitte.de



Foto(s): @Knud Steffan


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