GAG Kündigung im Veedel Köln-Stammheim
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Was GAG-Mieter nun wissen müssen!
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Die GAG kündigte an den gesamten Wohnblock an der Elias-Gut-Straße in Köln-Stammheim abreißen zu wollen. Die hinteren Gebäude sollen folgen. Somit möchte die GAG nahezu den halben Stadtteil abreißen, um ihn, so die GAG "durch zeitgemäße Neubauten zu ersetzen".
Diese Problematik wird, allein schon durch den extrem begrenzten Wohnraum in der Stadt Köln, verschärft. Die Möglichkeit für die Zeit des Umbaus eine neue Wohnung zu finden, ist stark begrenzt. Auch Ankündigungen seitens Wohnungsbaugesellschaften, alternativen Wohnraum zur Verfügung stellen zu wollen, verlaufen meist ins Nichts, da es schlichtweg nicht möglich erscheint jedem Mieter ein für ihn passendes Objekt anbieten zu können. Insbesondere der Ausgleich des wirtschaftlichen Nachteils der Mieter schlägt meist fehl.
Der GAG bringt dies vor allem einen wirtschaftlichen Vorteil. Die GAG versucht, auf dem Rücken der eigenen Mieter, den aktuellen Wohnraum abzureißen und diesen über Jahre hinweg unverwendbar zu machen, um den eigenen Gewinn zu erhöhen. Dies geschieht vor allem zum Nachteil der Mieter, die hierdurch finanzielle Nachteile erfahren werden.
Dieses Vorhaben hat allerdings hohe rechtliche Hürden zu überwinden. Diesen Hürden wird die GAG nicht gerecht. Für eine hiesige Kündigung, im Sinne des § 573 BGB, bedarf es einiger Anforderungen. Unter anderem muss ein solches Kündigungsschreiben eine Wirtschaftlichkeitsbrechnung enthalten. Fehlt es dem Kündigungsschreiben beispielsweise an dieser, ist die Kündigung angreifbar und man hat als Mieter Anspruch auf eine hohe Abfindung.
In vielen Fällen erklären Gerichte hiesige Kündigungen für unwirksam. Vermieter verkennen oftmals das grundrechtlich geschütze Rechtsgut des Mieters. Diese grundrechtliche Institution, der Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung, sichert den Mietern hier eine ausgezeichnete Rechtsposition. Zudem sind Kündigungen, die lediglich den Zweck einer Gewinnmaximierung verfolgen, unzulässig.
Sollten Sie also ein Kündigungsschreiben oder ein Ankündigungsschreiben, seitens der GAG erhalten haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir prüfen Ihre Rechtslage kostenfrei.
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