Garantie Hebel Plan: Mahnbescheid durch BBL Bernsau Brockdorff

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Garantie Hebel Plan setzt ausstehende Einlagen 2012 gerichtlich durch

Seit Jahren schwebten die Anleger an den Beteiligungsgesellschaften „Garantie Hebel Plan“ im Ungewissen, wie es weiter geht mit ihren Verträgen und ihren Anlagen. Nun ist klar: Der Abwickler dieser Beteiligungsgesellschaften versucht, alle ausstehenden Einlagen der Anleger einzutreiben. Die ersten Mahnbescheide für fehlende Einlagen aus dem Jahr 2012 sind Ende 2015 beantragt worden. Wenn die Anleger Wider- bzw. Einspruch eingelegt haben, stehen nun die streitigen Verfahren an.

Der Hintergrund

Die Firmen CIS AG und auch die Carpe Diem GmbH köderten über Informationsabende und Verkaufsveranstaltungen Anleger für sogenannte Beteiligungsgesellschaften. Auf diesen professionell durchgeführten Verkaufsveranstaltungen unterzeichneten Anleger teilweise hohe Investitionsverträge an den Beteiligungsgesellschaften Garantie Hebel Plan 07 GmbH & Co. KG (GHP07), Garantie Hebel Plan 08 GmbH & Co. KG (GHP08) oder Garantie Hebel Plan 09 GmbH & Co. KG (GHP09).

Nachdem in der Presse und von Fachleuten erste Warnungen vor diesen Konstrukten auftauchten, stoppte die Frankfurter Staatsanwaltschaft im April 2013 erstmals die laufenden Einzugsverfahren der CIS Deutschland AG. In den letzten Jahren wurden sodann in einigen Verfahren die Vermittlerfirmen wegen fehlerhafter Verkaufsprospekte der GHP08 zu Schadensersatz verurteilt. Daniel Shahin, der Gründer und Name hinter den Firmen, hat nun laut übereinstimmenden Medienberichten Privatinsolvenz beantragt.

Am 12. August 2015 wurde von der Bundesfinanzbehörde BaFin die sofortige Abwicklung aller GHP-Firmen gemäß § 15 Abs.1 KAGB wegen der Betreibung unerlaubter Investmentgeschäfte angeordnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner wurde zum Abwickler der Beteiligungsgesellschaften bestimmt. In dieser Funktion hat Herr Dr. Bernsau nun unzählige Mahnverfahren gegen Anleger aufgrund ausstehender Einlagen aus dem Jahr 2012 eingeleitet.

Besonders betroffen sind Anleger, die ihre Beiträge in sogenannten „Ratensparplänen“ zeichneten. Diese „Sparraten“ wurden, trotz Einzugserlaubnis, nie einkassiert. Zudem kam es auch vor, dass Anleger ihre Zahlungen einstellten. Aus diesen Gründen, und um die bevorstehende Verjährung am 01.01.2016 zu unterbrechen, musste der Abwickler Ende 2015 notgedrungen Mahnverfahren ohne Ankündigungen einleiten.

Was Sie tun können

Wir vertreten nun die Anleger, die sich nach einem Ein- oder Widerspruch nun im strittigen Verfahren gegen die Forderungen erwehren müssen. Da es hierbei erstmal nur um die Forderungen aus dem Jahr 2012 geht, ist zu befürchten, dass weitere Forderungen aus den späteren Jahren noch folgen werden. Wir empfehlen daher, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen.

Wir haben in den Forderungen formale Fehler ausfindig machen und in den ersten bereits geführten Gerichtsverfahren diese mit guten Argumenten insgesamt substantiiert bestreiten können. Erste Urteile stehen aus, aber die Richter haben bereits durchblicken lassen, dass sie unseren Argumenten voraussichtlich folgen werden.

Wenden Sie sich unverbindlich an uns. Wir beraten sie in Ihrem konkreten Fall und übernehmen gerne Ihre gerichtliche Vertretung!

Weitere Informationen halten wir auf unserer Website für Sie bereit: http://www.ll-ip.com/aktuelles/garantie-hebel-plan-mahnbescheid-bbl-bernsau-brockdorff



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