Geblitzt: BAB 13, km 51,3, in Richtung Dresden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften? Dann lohnt es sich, die Messung anzufechten. Denn aufgestellt ist hier ein Einseitensensor des Typs ESO 8.0. Dieser ist allerdings so unzuverlässig, dass allein wegen seiner Fehleranfälligkeit überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.
Dieser Blitzertyp arbeitet nach folgendem Prinzip. Die auf dem Messbalken befindlichen fünf Helligkeitssensoren registrieren auf eine Entfernung von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Mit den dabei gewonnenen Messdaten kann die für diese Strecke benötigte Fahrzeit bestimmt werden. Auf dieser Grundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Aber bei dieser Messmethode führen schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder fremden Fahrzeugs, zu massiven Verfälschungen der Messdaten. Ist das Fahrzeug nicht allein in dem Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, Dann steht nicht fest, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Ist der Messbalken nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Autobahn justiert, kommt es automatisch zu überhöhten Messwerten. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist die Geräteeichung abgelaufen, werden Toleranzbereiche von mindestens 20 % gewährt.
Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.
Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nach.
Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. Mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.
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