Geblitzt: BAB 71, Gräfenroda, Schweinfurt-EF, AD Süd Harz, Tunnel Rennsteig, Alte Burg- Fehlerhafte Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle Thüringens in Artern wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/ vor? Bevor Sie das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot akzeptieren, lohnt es sich, die Messung mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers anzufechten. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist derart fehleranfällig, dass allein wegen ihm bei dieser Messstelle überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Lasersignale aus, welche einen Bereich von 75 Meter erfassen. Fahrzeuge, die sich darin befinden, reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für die Messstrecke von den Fahrzeugen benötigte Fahrzeit. Dies ist die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führt die hier eingestellte überlange Messstrecke von 75 Meter zu einer nicht geplanten Auffächerung der ausgesandten Signale. Natürlich werden dadurch auch die Rückstrahlimpulse verzerrt und damit die Messdaten massiv verfälscht. Dies geschieht so häufig, dass schon allein wegen diesem Serienfehler etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Außerdem treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf, wenn sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass die angezeigte Geschwindigkeit auch wirklich bei dem Auto auf dem Foto gemessen wurde. Der Messsensor muss unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Häufig ist die Justierung beim Geräteaufbau aber nicht genau genug. In diesen Fällen führen schon minimalste Abweichungen automatisch zu überhöhten Messergebnissen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, ist das Messergebnis ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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