Geblitzt: BAB 71, Neubrunn, Schweinfurt-RF, AD Süd Harz, km 154.6-153.1, Eichelbertunnel- Bußgeld vermeiden!

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt hier 80 km/h. Sollten Sie geblitzt worden sein, sendet Ihnen die Bußgeldstelle Artern zuerst einen Anhörungsbogen, dem zeitnah ein Bußgeldbescheid folgt. Doch bei dieser Messstelle kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Der Erfolg eines Einspruchs kann viele Ursachen haben, hier sind es meist die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Dessen Messsystem ist einfach erklärt. Es werden kontinuierlich Lichtimpulse in Strahlenform ausgesandt. Sobald sie das ankommende Fahrzeug erfassen, werden sie reflektiert und zurückgesandt. Der Blitzer kann dadurch die benötigte Zeit für die eingegebene Wegstrecke messen. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Bei Überschreiten des eingegebenen Grenzwertes wird die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann die Auffächerung der Strahlen, bedingt durch die Bündelform, dazu führen, dass die Lichtimpulse von verschiedenen Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer speichert sie aber als von einem Teil zurückgesandt. Dadurch verändert sich die Zeitmessung und letztlich die Geschwindigkeitsbestimmung unzulässig zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % der Messungen stimmt die angezeigte Geschwindigkeit nicht mit der tatsächlichen überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Häufig treten Zuordnungsfehler bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeuge, Kolonnenfahrten oder ähnlichen Verkehrssituationen auf. 

Nicht selten geschehen Aufbau- oder Auswertefehler durch die Messbeamten, welche ebenfalls zu einer Unverwertbarkeit der Messung führen. Daher fordert der Hersteller in seiner  Bedienungsanleitung ausdrücklich eine vorherige Schulung des Personals. Kann diese in der Akte nicht nachgewiesen werden, ist die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert werden. Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem Amtsgericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist daher kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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