Geblitzt: Bernau a. Chiemsee, A 8 Ost, Ri. Salzburg, Abschnitt 1200, km 0.920- Fehler bei der Messung!
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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Straubing erhalten. Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht ohne Gegenwehr, denn ein Angreifen der Messung lohnt sich. Ursache ist die extreme Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. Allein wegen dessen Unzuverlässigkeit werden hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt.
Seine Funktionsweise ist einfach erklärt. Ausgesandte Lasersignale erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie dadurch zu dem Messgerät zurück. Dadurch werden Daten gewonnen, welche die Grundlage für eine Weg- Zeit - Berechnung bilden. Deren Ergebnis ist dann die gefahrene Geschwindigkeit.
Aber die eingestellte Messstrecke ist so lang eingestellt, dass nicht geplanten Strahlenauffächerungen und damit auch Verzerrungen der Rückstrahlimpulse auftreten. Dies geschieht so häufig, dass schon allein aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messungen falsche Ergebnisse liefert. Auch ist der Messsensor sehr häufig nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. In diesen Fällen werden immer überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt. Fast immer befindet sich mehr als ein Pkw im Messbereich. Dann könne Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auftreten und es liegt kein sicherer Nachweis vor, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug vom Blitzer erfasst wurde. Wurden nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests vollständig dokumentiert oder ist kein aktueller Schulungsnachweis für die Messbeamten vorhanden, kann der Verteidiger erfolgreich ein Verwertungsverbot geltend machen.
Dies sind bei weitem nicht alle Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.
Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses dient dann als Nachweis für die aufgetretenen Messfehler.
Das Resultat ist dann ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten und den Gutachter auf. Mögliche Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.
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