Geblitzt: Bubesheim, BAB 8, Abschnitt 240, km 4,05, Richtung München- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf. Dann lohnt es sich, mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers den Messvorgang anzufechten. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan FM1 Enforcement Trailer. Dieses Messgerät ist derart unzuverlässig, dass allein wegen seiner Fehleranfälligkeit überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dieses Messgerät funktioniert nach einem einfachen Prinzip. Der Blitzer sendet ununterbrochen Laserstrahlen aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die in diesem Bereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Blitzer zurück. Dadurch werden Messdaten gewonnen, die ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit ermöglichen. Auf dieser Grundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch verursacht die hier eingestellte überlange Messstrecke eine nicht beabsichtigte Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig und extrem, dass schon allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Sollte sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein überzeugender Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Messsensor muss unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Meist ist die Justierung während des Aufbaus aber nicht exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die Messbeamten, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nach.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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