Geblitzt: Gem. Rickling, B 205, Höhe Gönnebeker Straße, FR Neumünster- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Auf der Bundesstraße 205 in der Gemeinde Rickling, in Fahrtrichtung Neumünster, befindet sich eine viel frequentierte Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung. In Höhe der Gönnebeker Straße gilt ein Tempolimit, das häufig übersehen oder unterschätzt wird – sei es durch Ortsunkundige, Durchreisende oder auch Pendler im Alltagsverkehr. Gerade an diesem Übergang zwischen freier Strecke und bebautem Bereich kommt es häufig zu Tempoverschärfungen. Zur Kontrolle der Geschwindigkeit kommt hier ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed der Firma Vitronic zum Einsatz. Zuständig für die Auswertung ist die jeweils beauftragte kommunale oder überörtliche Bußgeldbehörde.

Funktionsweise des PoliScan Speed

Das PoliScan Speed arbeitet auf Basis der LIDAR-Technologie, also mit laserbasierter Abstandsmessung. Es sendet in sehr schneller Abfolge Infrarot-Lichtimpulse in einem Messfeld von bis zu 75 Metern aus. Fahrzeuge, die diesen Bereich durchfahren, reflektieren die ausgesandten Signale. Aus dem zeitlichen Abstand zwischen Aussendung und Rückkehr der Lichtimpulse, sowie aus der Bewegung des Fahrzeugs im Raum, errechnet das System durch eine Weg-Zeit-Berechnung die jeweilige Geschwindigkeit.

Parallel zur Messung wird ein Beweisfoto angefertigt. Darauf wird automatisch ein sogenannter Auswerterahmen gesetzt, der das gemessene Fahrzeug markieren soll. Diese Kombination aus Messwert und Foto dient als Grundlage für den späteren Bußgeldbescheid.

Typische Fehlerquellen des PoliScan Speed

Trotz seiner modernen Technologie weist das PoliScan Speed erhebliche Schwächen auf. Eine zentrale Problematik besteht in der Auffächerung der ausgesendeten Laserimpulse über die Länge des Messbereichs. Das bedeutet: Je weiter das Fahrzeug vom Messgerät entfernt ist, desto breiter wird der ausgesandte Lichtstrahl, was zu Verzerrungen bei der Signalrückführung führt. Die Konsequenz: Die Messdaten sind nicht mehr exakt – teils um mehrere Stundenkilometer.

Hinzu kommt, dass sich häufig mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld befinden. Gerade auf einer stark genutzten Bundesstraße wie der B 205 ist das keine Seltenheit. Das Gerät kann dann nicht zweifelsfrei ermitteln, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Besonders problematisch: Der automatisch gesetzte Auswerterahmen kann auch in solchen Fällen ein völlig anderes Fahrzeug auf dem Beweisfoto markieren, als jenes, das die ermittelte Geschwindigkeit gefahren ist.

Ein weiteres kritisches Detail betrifft die korrekte Ausrichtung des Sensors. Nur wenn das Gerät exakt rechtwinklig zur Fahrbahn aufgestellt ist, entspricht das Messergebnis den Anforderungen an eine verwertbare Messung. Bereits kleinste Abweichungen – etwa durch Unebenheiten, Neigung oder fehlerhaften Aufbau – führen zu systematisch zu hohen Geschwindigkeitswerten.

Hinzu kommen formale Fehler, die ebenfalls die Verwertbarkeit der Messung infrage stellen können. Fehlt beispielsweise der Schulungsnachweis der eingesetzten Beamten, ist die Messung angreifbar. Ebenso ist eine abgelaufene Geräteeichung ein Grund, die gesamte Messreihe für nichtig zu erklären.

Warum ein Einspruch hier besonders erfolgversprechend ist

Gerade an der stark befahrenen B 205 bei Rickling bestehen ideale Voraussetzungen für typische Messfehler – sei es durch mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich, falsche Ausrichtung des Geräts oder systembedingte Schwächen des PoliScan Speed. Diese Konstellation bietet eine hervorragende Grundlage, um im Rahmen eines Einspruchs die Messung zu überprüfen und anzufechten.

Rechtsanwalt Andreas Junge – bundesweit erfolgreicher Verteidiger in Bußgeldverfahren

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit seit Jahren auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hat sich insbesondere auf die Anfechtung technikbasierter Bußgeldbescheide spezialisiert. Durch seine langjährige Erfahrung kennt er nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die technischen Schwachstellen von Messsystemen wie dem PoliScan Speed im Detail. In enger Zusammenarbeit mit TÜV-zertifizierten Sachverständigen kann er potenzielle Messfehler professionell aufdecken und gezielt angreifen.

Keine Kosten bei bestehender Rechtsschutzversicherung

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, entstehen für Sie keine Kosten. Auch eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht. Damit ist ein Einspruch durch Rechtsanwalt Junge für Sie völlig risikolos.

Kontaktaufnahme – schnell und unkompliziert

Sie erreichen Rechtsanwalt Andreas Junge über mehrere Wege:

– über das Kontaktformular auf anwalt.de
– per E-Mail an: junge@jhb.legal
– telefonisch unter: 030 39839032
– bei dringenden Anliegen auch mobil: 0179 2346907

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, der auf einer Messung mit dem PoliScan Speed an der B 205 in Rickling basiert, sollten Sie diese nicht ungeprüft akzeptieren. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen ein erfahrener Verteidiger zur Seite, der Ihre Rechte mit Nachdruck und Sachkenntnis vertritt.

Foto(s): Andreas Junge

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