Geblitzt: Hamburg, auf der BAB 1, Übergang zur BAB 255, bei km 0,0, in Ri. stadteinwärts- Fehlerhafte Messung!

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Am Übergang der BAB 1 zur BAB 255, direkt bei Kilometer 0,0 in Fahrtrichtung Hamburg-Zentrum, befindet sich eine bedeutende Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung. An dieser Stelle, wo aus dem Autobahnverkehr der BAB 1 der Übergang in die Stadtautobahn der BAB 255 erfolgt, gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen in diesem Abschnitt den Tempowechsel – vor allem im dichten Berufsverkehr oder beim Wechsel vom zügigen Autobahntempo in die urbane Umgebung. Die Kontrolle der Geschwindigkeit erfolgt durch ein Messgerät vom Typ PoliScan Speed, verantwortlich ist die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg.

Funktionsweise des PoliScan Speed

Das Gerät PoliScan Speed arbeitet mit LIDAR-Technologie, also einer optischen Messmethode mittels Laser. Über eine horizontale Laserebene sendet das System permanent Infrarotimpulse in einem Bereich von etwa 75 Metern vor dem Gerät aus. Fahrzeuge, die diesen Bereich passieren, reflektieren die Impulse. Aus der Veränderung der Position des Fahrzeugs im Messfeld sowie der Zeit, die das Fahrzeug benötigt, um diese Strecke zu durchqueren, wird mittels Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit errechnet.

Begleitend zur Geschwindigkeitsmessung wird ein Beweisfoto erstellt. Auf diesem markiert das System das gemessene Fahrzeug automatisch mit einem sogenannten Auswerterahmen, der zur Identifikation im Bußgeldverfahren dienen soll. In der Theorie klingt dieses Verfahren präzise – in der Praxis zeigen sich jedoch zahlreiche Schwachstellen.

Fehlerquellen und technische Probleme bei der Messung

Einer der häufigsten Kritikpunkte betrifft die Auffächerung der Laserimpulse über die Distanz des Erfassungsbereichs. Weil der Messbereich relativ lang ist, weichen die ausgesandten Signale zunehmend vom Zielpunkt ab – was zu einer Streuung und damit zu verzerrten Rückstrahlsignalen führt. Die auf dieser Basis gewonnenen Geschwindigkeitswerte sind dadurch oft fehlerhaft. Fachleute gehen davon aus, dass rund die Hälfte aller Messergebnisse von diesem Problem betroffen sein könnte.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich häufig mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich befinden. Gerade an hochfrequentierten Verkehrsknoten wie dieser stadteinwärts führenden Autobahnauffahrt ist dichter Verkehr die Regel. Das System kann in solchen Fällen die gemessene Geschwindigkeit nicht eindeutig einem bestimmten Fahrzeug zuordnen. Der automatisch gesetzte Auswerterahmen ist daher oft fehlerhaft, was im Bußgeldverfahren erhebliche Zweifel am Messergebnis begründet.

Ein weiterer Schwachpunkt besteht in der exakten Ausrichtung des Messgeräts. Nur wenn der Sensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt wird, sind die gemessenen Werte verwertbar. Schon kleine Abweichungen – etwa durch unebene Aufstellflächen oder fehlerhaften Aufbau – können dazu führen, dass die Geschwindigkeitsanzeige systematisch zu hoch ausfällt.

Nicht zu vernachlässigen sind auch formale Mängel, die regelmäßig zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Fehlt in der Akte der Schulungsnachweis der Messbeamten, ist die Messung nicht rechtssicher. Gleiches gilt, wenn das Messgerät nicht ordnungsgemäß geeicht ist. Ist die Eichfrist abgelaufen oder fehlt ein entsprechender Nachweis, ist die gesamte Messreihe ungültig – unabhängig vom Ergebnis der konkreten Messung.

Warum sich hier ein Einspruch besonders lohnt

An dieser Messstelle – einem vielbefahrenen Übergang von der Autobahn zur städtischen Schnellstraße – bestehen ganz erhebliche Fehlerquellen. Die Kombination aus hohem Verkehrsaufkommen, oft parallelen Fahrzeugbewegungen und der bekannten Anfälligkeit des PoliScan Speed macht Einsprüche gegen hier erfolgte Bußgeldbescheide besonders aussichtsreich. In vielen Fällen lässt sich durch gezielte Prüfung nachweisen, dass die Messung nicht den Anforderungen an ein rechtssicheres Verfahren genügt.

Rechtsanwalt Andreas Junge – bundesweit erfolgreicher Spezialist für Geschwindigkeitsmessungen

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit auf Verkehrsrecht spezialisiert. Er verfügt über tiefgreifende technische Kenntnisse zu allen gängigen Messsystemen und arbeitet eng mit dem TÜV und anerkannten Sachverständigen zusammen. So lassen sich Fehlmessungen durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten belegen, was im Verfahren ein starkes Argument für eine Einstellung oder einen Freispruch darstellt.

Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese sämtliche Kosten. Auch eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht – die Verteidigung ist für Sie damit vollständig kostenfrei.

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Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, der auf einer Messung am Übergang von der BAB 1 zur BAB 255 basiert, sollten Sie den Fall nicht einfach hinnehmen. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge haben Sie einen erfahrenen und technisch versierten Verteidiger an Ihrer Seite, der sich konsequent für Ihre Rechte einsetzt.

Foto(s): Andreas Junge

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