Geblitzt in Freiburg, Schützenalleetunnel, rechte Spur, stadteinwärts- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Freiburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor? Dann lohnt es sich, die Messung anzufechten. Denn die Geschwindigkeit wird hier mit Hilfe von Induktionsschleifen (Piezomessung) durchgeführt. Dieses Messverfahren ist derart unzuverlässig, dass allein wegen seiner Fehleranfälligkeit überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Rechtsanwalt Junge betreut seit Jahren bundesweit erfolgreich Mandanten in Bußgeldverfahren und erklärt die hier erfolgreichste Verteidigungstaktik.

Ermittelt wird die Geschwindigkeit an dieser Stelle mit Hilfe von Piezosensoren. Dazu werden Kabel jeweils parallel und rechtwinklig im Abstand von einem Meter in der Fahrbahn verlegt. Überfährt ein Fahrzeug diese drei Kontakte, werden die Sensorsignale dem Piezovorverstärker zugeführt, der drei voneinander unabhängige Zeitmessungen für die Messstrecke durchführt. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die Geschwindigkeit ist

Die größte Fehlerquelle ist aber der Zustand des Messstellenbereichs. Der dortige Fahrbahnbelag muss sich nämlich in einem homogenen, ebenen und vor allem unbeschädigten Zustand befinden. Der Zustand der hiesigen Messstelle erfüllt  diese Voraussetzungen regelmäßig nicht. Der dichte Verkehr und die Witterung nutzen den Belag naturgemäß stark ab und verhindern so eine exakte Datenanalyse. Oft sind hier die Induktionsschleifen durch den starken Verkehr und Erschütterungen beschädigt. Selbst feinste Risse und Verschiebungen können eine Differenzen von bis zu 30 km/h verursachen. Dies kann der Unterschied zwischen einem Monat Fahrverbot und einer kleinen Geldbuße sein. 

Diese und noch viele weitere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang TÜV- zertifiziertes Gutachten ein und beweist mit diesem die Fehler Ihrer Messung. Die Folge ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keinerlei Kosten. Eventuelle Selbstbeteilungen werden nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge.jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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