Geblitzt in Leipzig, Travniker Str. (B6) stadtauswärts- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Leipzig wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich, die Messung anzufechten. Denn wegen der extremen Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed werden hier nach einem erfolgten Einspruch überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt.

Dieses Messgerät funktioniert nach folgendem Prinzip. Ausgesandte Lasersignale erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Die in diesem Bereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren sie und senden die Impulse zu dem Messsensor zurück. Dabei werden Daten gewonnen, auf deren Grundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt. Deren Ergebnis ist dann die gefahrene Geschwindigkeit. Wird ein Überschreiten des Grenzwertes festgestellt, erfolgt automatisch ein Auslösen der Kamera.

Aber schon die hier eingestellte überlange Messstrecke ist eine große Fehlerquelle. Denn sie führt zur nicht geplanten Strahlenauffächerungen und damit auch zu Verzerrungen der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messwerte massiv verfälscht und zwar so häufig, dass schon allein wegen diesem Systemfehler etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Es kommt auch zu Unregelmäßigkeiten bei der Zuordnung, sobald sich mehr als ein Auto im Messbereich befindet. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Sehr oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. In diesen Fällen werden automatisch überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt. Wurden nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests vollständig dokumentiert oder fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das Auswertepersonal in der Akte, kann der Verwertung der Messung ebenfalls erfolgreich widersprochen werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nach.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. Mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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