Geblitzt in Lübeck, Heiligen-Geist-Kamp 11, Rtg. Marlistraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Lübeck wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich, den Messvorgang anzufechten. Denn der hier eingesetzte Blitzertyp TraffiStar S 350 ist derart fehleranfällig und unzuverlässig, dass schon allein deswegen überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dieses Messgerät legt auf einer Länge von 75 Meter einen Strahlenteppich auf die Straße. Hineinfahrende Autos reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Daten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die hier eingestellte für dieses Gerät zu lange Messstrecke verursacht eine nicht beabsichtigte Auffächerung der Messstrahlen und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten extrem verfälscht und zwar so häufig, dass schon allein dieser Funktionsfehler bei etwa jeder zweiten Messung ein falsches Ergebnis verursacht. Auch kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung, sobald mehr als ein Fahrzeug von den Strahlen erfasst wird. In diesen Fällen ist kein sicherer Beleg vorhanden, dass auch wirklich das auf dem Foto abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Geräteeichung abgelaufen, liegt ebenfalls kein verwertbares Messergebnis vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden dem hier zuständigen Amtsgericht Lübeck die vorhandenen Messfehler nachgewiesen.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg sind dann ausgeschlossen.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten,einschließlich des Gutachtens, auf. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht gelten gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in seiner Kanzlei an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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