Geblitzt: Landkreis Göttingen, Gem. Hann. Münden, auf der BAB 7, km 290,000, Rtg. Göttingen- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen hat gegen Sie ein Bußgeldverfahren eröffnet? Der Tatvorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften? Dann sollten Sie die drohenden Strafen nicht einfach akzeptieren. Denn eine Anfechtung der Messung lohnt. Das hier aufgestellte Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist derart unzuverlässig, dass allein wegen seiner Fehleranfälligkeit überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden. 

Die Funktionsweise dieses Blitzers beruht auf einem einfachen Messprinzip. Ununterbrochen ausgestrahlte Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Die in diesem Messbereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch werden Messdaten gewonnen, mit deren Hilfe die für diese Strecke benötigte Fahrzeit bestimmt wird. Dies ist dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die hier eingestellte überlange Messstrecke ist eine große Fehlerquelle. Denn sie führt zu einer nicht geplanten Strahlenauffächerung und damit auch zu  einer nicht beabsichtigten Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Selbstverständlich werden hierdurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig und massiv, dass allein dieser Funktionsfehler bei etwa jeder zweiten Messung falsche Ergebnisse verursacht. Auch kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung, sobald sich mehr als Auto im Messbereich befindet. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Der Hersteller fordert ausdrücklich, dass der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet wird. Häufig erfolgt die Justierung aber nicht genau genug, was immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen zur Folge hat. Wir festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Messung die Geräteeichung abgelaufen war oder in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten fehlt, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nach.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. Mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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