Geblitzt: Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln- Fehler bei der Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz in Speyer hat gegen Sie ein Bußgelverfahren eröffnet? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften? Dann kann Ihnen das  Anfechten  der Messung wahrscheinlich das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Denn geblitzt wird hier mit dem sogenannten Lichtschrankenverfahren und dieses System ist so fehleranfällig, dass allein wegen ihm überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dieser Blitzertyp funktioniert nach folgendem Prinzip. Gemessen wird mit Infrarot- oder Laserstrahlen, welche auf einer Länge von 25 Meter die Straße im rechten Winkel überqueren. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, wird durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit bestimmt.

Aber sehr häufig sind nicht alle Sensoren perfekt im vorgeschriebenen rechten Winkel ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Auch nicht geplante Strahlenreflektionen auf der Fahrzeugoberfläche verfälschen oft die Messdaten massiv. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich kommt es nicht selten zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein oder in der Akte ein Schulungsnachweis für das Messpersonal fehlen, kann der Verteidiger erfolgreich ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient dem Nachweis der aufgefundenen Fehler und unterstreicht die Unverwertbarkeit der Messung.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. .

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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