🔧🤝 Gefälligkeitsarbeiten: Haftung bei Verletzungen? ⚖️💔

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Gericht spricht Schadenersatz nach Baustellenunfall zu: Was Helfer und GrundstĂĽckseigentĂĽmer wissen mĂĽssen.

Das Landgericht Lübeck hat in einem  Urteil (6 O 161/22) vom 23.08.2023 die Frage der Haftung bei Unfällen auf Baustellen unter Beteiligung von helfenden Angehörigen geklärt. Im konkreten Fall hat eine Frau, die ihrer Schwägerin bei Sanierungsarbeiten half und dabei schwere Verbrennungen erlitt, teilweise Schadenersatz zugesprochen bekommen.

Die Klägerin half ihrer Schwägerin, der Eigentümerin des Hauses, beim Anbringen von Styroporplatten an der Kellerwand. Während sie in Abwesenheit ihrer Schwägerin arbeitete, erlitt sie durch das Berühren einer Stromversorgungsleitung einen Stromschlag und zog sich schwere Verbrennungen zu. Die Klägerin machte geltend, dass die Beklagte es versäumt habe, das Stromkabel ausreichend abzusichern und sie auf die Gefahr hinzuweisen.

Das Gericht entschied, dass die Klägerin keinen Anspruch auf vollen Schadenersatz hat, weil sie nicht als „Wie-Beschäftigte“ im Sinne des SGB VII anzusehen sei. Ein Haftungsausschluss nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sei daher nicht anwendbar. Die Tätigkeit der Klägerin sei eine freiwillige Unterstützung ohne materielle Vorteile gewesen und könne nicht mit einer Arbeitnehmertätigkeit verglichen werden.

Dennoch wurde die Klägerin mit einem Mitverschulden von 50 % belastet, da sie sich freiwillig und bewusst einem Risiko ausgesetzt und erkannt habe, dass das Stromkabel nur behelfsmäßig freigelegt war.

Dieses Urteil verdeutlicht die Komplexität der Haftungsfragen bei Unfällen auf Baustellen und betont die Bedeutung von Sicherheitsvorkehrungen sowie klaren Verantwortlichkeiten. 



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