gefälschte Kontonummern auf Rechnungen; Cyberkriminelle mit neuer Masche auf dem Vormarsch

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neue Masche von Cyberkriminellen führt zu erheblichen Schäden

Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht beobachtet seit einigen Wochen eine neue Masche von Cyberkriminellen, die zu erheblichen Schäden führt.

Dabei gelingt es Hackern - die Tatbegehung ist unterschiedlich und teilweise auch ungeklärt - bei Rechnungen oder Zahlungsanforderungen direkt oder im Nachgang Kontoverbindungen zu fälschen und so Zahlungen auf Konten von Dritten zu veranlassen.

Die Vorgehensweise der Täter ist dabei hochprofessionell. Dank entsprechender Tools und KI sind die Täuschungen fast nicht zu erkennen.

Die Schadenssummen gehen dabei schnell in den fünf- und sechstelligen Bereich.


Erfüllung bei Zahlung auf fremdes Konto?

Rechtlich wird sich dabei die Frage stellen, wer auf dem eingetretenen Schaden "sitzen bleibt", wenn diese nicht vom Empfänger zurück erlangt werden können, denn Zahlungen auf Konten Dritten haben per se keine Erfüllungswirkung, § 362 BGB. Anders kann dies zu beurteilen sein, wenn die "Weisung" zur Zahlung zurechendbar aus der Sphäre des richtigen Zahlungsempfängers stammt.

Hier wird es regelmäßig erforderlich sein, den Tathergang aufzuklären, um evtl Verantwortlichkeiten zu ermitteln.


Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht hat inzwischen umfangreiche Erfahrungen mit Fällen in der o.g. Gestaltung.

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Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

Foto(s): @SALEO

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