Geld zurück vom Online-Casino: OLG Stuttgart weist Berufung zurück, Spieler bekommt knapp 12.000 Euro zugesprochen
- 3 Minuten Lesezeit
Thema Geld zurück vom Online-Casino: Das OLG Stuttgart hat in einem Verfahren die Berufung eines Betreibers zurückgewiesen und der Klage eines Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten stattgegeben. Der Spieler forderte das verlorene Geld zurück, da das Online-Casino im streitgegenständlichen Zeitraum über keine für Deutschland gültige Lizenz verfügte. Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing aus Berlin (Az.: 5 U 68/24).
Bei dem Glücksspielanbieter handelt es sich um die Aspire Global International Limited mit Sitz in Malta. Diese bot im streitgegenständlichen Zeitraum Online-Casinospiele über die deutschsprachigen Internetdomains “karamba.com” und “magicred.com” an. Der Kläger nahm dieses Spielangebot von Februar 2021 bis Februar 2023 von seinem Wohnsitz in Baden-Württemberg aus wahr. Insgesamt verspielte er dort im genannten Zeitraum einen Betrag in Höhe von 11.921,31 €.
In Deutschland regelt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) das Anbieten von Online-Glücksspiel. Dies war bis Juli 2021 weitgehend verboten, seitdem wurden die Regelungen etwas gelockert. Jedoch müssen Anbieter von Online-Glücksspiel über eine hierzulande gültige Lizenz verfügen. Die Aspire Global International Limited hatte zwar eine gültige Lizenz der maltesischen Glücksspielbehörden, jedoch keine Erlaubnis für das Anbieten von Online-Glücksspiel in Deutschland.
Der Kläger ist der Ansicht, der zwischen den Parteien geschlossene Spielvertrag sei gemäß § 134 BGB nichtig, da die Beklagte durch das Betreiben von Online-Casinospielen gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verstoßen habe. Deshalb fordert er die Verluste gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 BGB zurück. Das LG Heilbronn hatte dem Spieler in dieser Sache bereits Recht gegeben (Az. II 4 O 194/23), woraufhin der beklagte Spielanbieter in Berufung ging.
Der Anbieter der Online-Casinospiele ist der Auffassung, § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verstoße gegen EU- und Verfassungsrecht, da er unter anderem den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU beschränke. Jedoch machten die Stuttgarter Richter deutlich, dass eine solche Beschränkung im Rahmen der Ausnahmeregelungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit zulässig oder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein kann. Der Schutz der Empfänger der jeweiligen Dienstleistungen und allgemeiner der Verbraucher sowie der Schutz der Sozialordnung sind grundsätzlich Ziele, die zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehören und Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen können, heißt es in dem Urteil.
»Zum Thema Geld zurück vom Online-Casino urteilen die deutschen Gerichte nach wie vor überwiegend verbraucherfreundlich«, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Die Oberlandesgerichte folgen hierbei der Linie des Bundesgerichtshofs, der mit Beschluss vom 22.03.2024 (I ZR 88/23) bestätigt hat, dass die Illegalität des Glücksspiels zum Rückzahlungsanspruch führt.”
Spieler, die im Online-Casino oder bei Online-Sportwetten viel Geld verloren haben, sollten umgehend prüfen lassen, ob sie ihre Verluste zurückfordern können. Denn zum einen geht es darum, nicht die Verjährung der Ansprüche zu riskieren, zum anderen auch um Zinsansprüche. Die Forderungen sind jeweils mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst, und der Zinslauf beginnt mit der Einreichung der Klage.
Haben auch Sie viel Geld beim Online-Casino oder bei Online-Sportwetten verloren? Dann helfen wir Ihnen gern, die verlorenen Spiel- und Wetteinsätze zurückzufordern. Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist spezialisiert auf das Thema Online-Glücksspiel.
Melden Sie sich einfach kostenfrei und unverbindlich unter www.baumeister-rosing.de/online-casinos an. Wir nehmen umgehend Kontakt zu Ihnen auf und besprechen mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!
Artikel teilen: