German-Pellets-Insolvenz – Anleihegläubigern droht Totalverlust

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Am 1. Mai wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Pellets GmbH offiziell eröffnet. Die Gläubiger sind nun bis zum 01.09.2016 aufgerufen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Am 05.10.2016 soll die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren in Schwerin stattfinden. Darüber hinaus wird das Insolvenzgericht nun Anleihegläubigerversammlungen einberufen, welche nach dem Gesetz im Insolvenzfall vorgeschrieben sind, um für die jeweiligen Anleihen einen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Den Insolvenzantrag hatte das Unternehmen im Februar gestellt.

Jetzt verkündete die Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde, dass mehrere German-Pellets-Werke von Investoren übernommen werden sollen. So steigt ein US-Finanzinvestor bei dem Werk in Wismar ein. Für die zwei Produktionsstätten in Baden-Württemberg soll ebenfalls bereits ein Investor gefunden sein. Zu den Kaufpreisen wurden keine Angaben gemacht. „Für die Anleihegläubiger und Genussscheininhaber wird es jetzt höchste Zeit, aktiv zu werden und ihre Interessen im Insolvenzverfahren zu wahren sowie ihre individuellen rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Andernfalls droht ihnen, trotz der jetzt gelungenen Verkäufe, der Totalverlust“, warnt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth, die in diesem Fall bereits für mehr als hundert geschädigte Anleger aktiv ist. Betroffen ist insgesamt eine fünfstellige Zahl von Anlegern.

Die German Pellets GmbH hatte drei nicht nachrangige, börsennotierte Anleihen mit einem platzierten Volumen von 252 Millionen Euro begeben. In den USA hatte German Pellets bei Investoren weitere 550 Millionen Dollar eingesammelt. Am 31.03.2016 endete die Laufzeit der 80-Millionen-Euro-Anleihe. Die zwei weiteren Anleihen haben Laufzeiten bis Juli 2018 (72 Millionen Euro) und bis November 2019 (100 Millionen Euro). Noch im November 2015 hatte das Unternehmen Genussrechte im Volumen von 13,5 Millionen Euro platziert. Der Emissionserlös diente nach Angaben der Gesellschaft vorwiegend dem Umtausch der Genussrechte aus dem Jahr 2010 sowie der Anleihe 2011/2016 und der Rückführung der ausstehenden Schuldverschreibung 2011/2016.

„Wir prüfen zurzeit unter anderem, ob Prospektfehler vorliegen, insbesondere ob im Rahmen der Genussrechtsemission im November 2015, welche auch der Rückführung der ausstehenden Schuldverschreibung 2011/2016 diente, die Unternehmenssituation zutreffend dargestellt wurde und ob daraus gegebenenfalls Schadenersatzansprüche der Anleger gegen dritte Parteien mit ‚tiefen Taschen’ resultiere“, sagt Marvin Müller-Blom, Anwalt bei Nieding+Barth.

Die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Registrierung per E-Mail, um sich über die weiteren Entwicklungen zu informieren.


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