Geschlossene Fonds, Grauer Kapitalmarkt, Erfolge für Anleger

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Die durch Anlagebetrug verursachten Schäden steigen kontinuierlich weiter an. In der Regel ist das Geld nicht weg, sondern wechselt nur den Besitzer und es besteht durchaus eine Möglichkeit über eine fachliche Expertise eines Fachanwaltes für Anlagebetrugsfälle auch dieses zu finden und sicherzustellen. 

Geschlossene Fonds (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds, Schifffonds, Dachfonds)

Geschlossene Fondsanlagen erfreuen sich seit vielen Jahren bei Banken und Sparkassen aber auch freien Anlagevermittlern und Anlageberatern großer Beliebtheit. Dies ist nicht unbedingt der Kundenzufriedenheit, sondern dem Umstand geschuldet, dass mit dem Vertrieb dieser Anlageform Provisionen in beträchtlicher Höhe erwirtschaftet werden können.

Anlegern wird diese Form der Geldanlage als sicher und risikolos dargestellt, obgleich es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, der naturgemäß das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Selbst bereits vereinnahmte Ausschüttungen müssen Anleger im Zweifelsfall bei einer solchen Kommanditbeteiligung wieder erstatten, soweit diese Ausschüttungen keine Gewinne darstellen, sondern nur aus der Liquidität der Gesellschaft erbracht werden. In diesem Falle lebt die Kommanditistenhaftung wieder auf, welche bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Beteiligung fortbesteht.

Werden Anleger über diese Verlust- und Haftungsrisiken oder andere sich aus der konkreten Beteiligung ergebenden Risiken nicht zutreffend aufgeklärt, so kommt eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater oder Anlagevermittler bzw. die beratenden bzw. vermittelnden Banken und Sparkassen in Betracht.

Letztere können auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Nicht selten finden sich in den Verkaufsprospekten zu den einzelnen Fondsanlagen Fehler, so dass auch eine Inanspruchnahme von Treuhändern, Initiatoren oder anderen Prospektverantwortlichen in Betracht kommt.


Schrottimmobilie : Vorgehen der Betrüger


Unerfahrene Geldanleger werden durch unseriöse Versprechen von großen Geschäften und noch größeren Gewinnen in die Falle gelockt. Besonders Investitionen in Kryptowährungen oder Immobilienfonds erscheinen vielversprechend, unterstützt durch professionell wirkende Webseiten mit trändigen Layouts. Hinter diesem Schein verbirgt sich jedoch oft Betrug: Auf gefälschten Tradingplattformen wird den Anlegern eine rasche Vermögenssteigerung vorgegaukelt, um sie zu weiteren Investitionen zu bewegen. Das eingezahlte Geld fließt allerdings in kriminelle Kanäle, ohne tatsächlich angelegt zu werden.

Versuche, sich die vermeintlichen Gewinne auszahlen zu lassen, enden häufig in Ausflüchten oder der Forderung nach Zahlung angeblicher Steuern, ohne dass die Anleger je ihr Geld zurücksehen.


Anlagebetrug & Grauer Kapitalmarkt

Tausende Anleger verlieren jedes Jahr einige Milliarden Euro durch Investitionen am Grauen Kapitalmarkt oder weil sie Opfer von Anlagebetrug geworden sind. Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger aus ganz Deutschland und unterstützen sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Verkäufer und Hintermänner solcher Kapitalanlageangebote. Hierzu zählen insbesondere geschlossene Fondsanlagen, Verkauf von Lebensversicherungen, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen, Genussscheine, Vermögensverwaltungsmandate, Ökologische Investitionen in Photovoltaikanlagen u.a.

Swap-Geschäfte

Gerade bei Zins-Währungs-Swaps wurde nicht selten der Anleger beruhigt und ihm in Aussicht gestellt, dass im Falle einer ungünstigen Währungsentwicklung ein Umstieg in eine andere Währung jederzeit möglich sei oder das Geschäft einfach verlängert werden würde und sich daher etwaige Verluste nie realisieren würden. 

Wir vertreten mittelständische Unternehmen aber auch Privatleute gegenüber Banken. Dabei ist Gegenstand der Vertretung zum einen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere die Rückforderung gezahlter Gelder, aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche der beratenden Banken.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg sind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.

Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalanlagerecht
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Termine nach Vereinbarung

Wir bieten auch eine digitale Beratung an. Wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat zwecks einer Terminvereinbarung.

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

Unser Leistungsangebot im Bereich Kapitalmarktrecht | Kapitalanlagerecht | Anlegerschutz umfasst die Beratung und Vertretung von Privatleuten, institutionellen Anlegern und Unternehmen u.a. in nachfolgenden Teilbereichen:

Konzeptionelle Beratung und Umsetzung von alternativen Finanzierungskonzepten ohne Banken (z.B. Crowdfunding, partiarische Darlehen, Genussrechte)Anlagebetrug / Grauer KapitalmarktGeschlossene Fonds (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds, Schifffonds, Dachfonds)Schrottimmobilien(atypisch) stille BeteiligungenGenussscheinePartiarische Darlehen / NachrangdarlehenSwap-GeschäfteZertifikate / Anleihen / InhaberschuldverschreibungenVermögensverwaltungWiderspruch / Rücktritt bei Lebensversicherungsverträgen und RentenversicherungsverträgenCFDs und binäre Optionen

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.

Werden Sie ein Teil unserer erfolgreichen Anlegerschutzgemeinschaft! 


Foto(s): Siegfried Reulein


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