Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

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Wenn die Messstrecke keinen geraden Verlauf aufweist, sondern eine S-Kurve ist, die zunächst bergab und dann bergauf geht und wenn der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen schwankt, ist die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren eines Polizeifahrzeuges nicht verwertbar (AG Mettmann, AZ: 32 OWi 623 Js 21/12).



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