Gesetzeslücken und Kontroversen in Deutschland: Vaterschaftsanerkennungen, Punktehandel und Strafrechtsreform im Fokus

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Vaterschaftsanerkennungen als Einnahmequelle

Gerade mischt der deutsche Staatsangehörige „Mr. Cash Money“ mit seinen Vaterschaftsanerkennungen als Einnahmequelle den Blätterwald auf. Vaterschaftsanerkennungen können Grundlage für Sozialleistungsansprüche sein. Damit werden unter bestimmten Voraussetzungen Sachverhalte begünstigt, die man möglicherweise bei der Gesetzgebung nicht bedacht hat. Die Tagesschau titelt jetzt online „Eine Gesetzeslücke sorgt für tausendfachen Missbrauch“. Liest man weiter, stellt man fest, dass die „Datenlage spärlich“ ist. 

Es gebe Fachleute, die von zehntausenden Fällen in den vergangenen Jahren ausgehen, das Bundesinnenministerium habe 2017 hingegen die Anzahl der Missbrauchsfälle nur auf eine mittlere vierstellige Zahl beziffert. Woher dessen Daten oder die der Fachleute stammen? Unklar. Der Regelungsdruck schien jedenfalls bisher nicht groß gewesen zu sein. Nun aber blickt die Öffentlichkeit auf Mr. Cash Money, der mit seinen Autos, mit seinem Lebensstil öffentlich protzt und nun für eine mediale Empörung sorgt, die auch in der Bevölkerung um sich greift und zur Besorgnis führt. Es gibt also eine legale Fallkonstellation, die Einzelne in den Augen anderer ungerechtfertigt begünstigt, dort nicht nur für Neid und Missgunst sorgt und deshalb auf irgendeine Art zum Nachteil der vormals Begünstigten geregelt werden muss. Die Gesetzeslücke muss gestopft werden.

Der Fall Rene Meier: Punktehandel im Verkehrsrecht

So auch im Fall von Rene Meier, dem „Punktehändler“ aus dem Saarland, womit wir beim Verkehrsrecht wären (s. a. im Beitrag „Punktehandel: Verkehrsgerichtstag empfiehlt dem Gesetzgeber Maßnahmen“). Auch im Punktehandel sind laut Auskunft der saarländischen zentralen Bußgeldstelle die Fallzahlen eher unbekannt. Es gebe nur vereinzelte Auffälligkeiten. Es gibt aber das „empörende“ öffentliche Auftreten von Rene Meier mit der Schilderung seiner Einkommensquelle und einige justizielle Versuche, ihm mit schon vorhandenen strafrechtlichen Möglichkeiten beizukommen. Die sind aber bislang gescheitert.


Am Oberlandesgericht Stuttgart gab es zu vergleichbaren Fällen von Behördentäuschung zwei Verfahren an unterschiedlichen Strafsenaten mit unterschiedlichen Ergebnissen. Derzeit muss man wohl davon ausgehen, dass die vorhandenen Gesetze das Geschäftsmodell von Rene Meier nicht unterbinden.


In Goslar beim Verkehrsgerichtstag wurden deshalb schwere Geschütze aufgefahren. Das Vereiteln von Punkteeintragungen bei Verkehrssündern diene nicht der Sicherheit des Straßenverkehrs, es gebe immer noch 3.000 jährliche Verkehrstote, so eine Vertreterin der Verkehrswacht, die dann aber zu erkennen gab, dass sie das Punktesystem in seinen Facetten gar nicht verstanden hatte. Dennoch wurden Maßnahmen des Gesetzgebers gefordert mit dem Ziel, die vermeintlich erkannten Schlupflöcher zu stopfen. Welche konkreten Änderungen das sein könnten, nannte man nicht. Das könne man der Kreativität des Gesetzgebers überlassen, aber – so kann man es interpretieren – ein Straftatbestand für Rene Meier muss geschaffen werden!


Kontroversen um Strafrechtsreform bei Unfallflucht

Immer dann, wenn Empörung in der Luft liegt, beginnt das mediale Interesse. Acht Arbeitskreise in Goslar befassten sich mit verkehrsrechtlichen Fragen. Über zwei Arbeitskreise wurde berichtet: Über den Punktehandel und über Unfallflucht. Thema bei Unfallflucht war der Vorstoß des Bundesjustizministeriums, bestimmte Sachverhalte, die bislang noch dem Straftatbestand des § 142 StGB unterfallen, zukünftig straffrei werden zu lassen. Auf weitere Details kommt es hier jetzt nicht an. Allein der Umstand, dass jemand, der sich nicht so verhält, wie man es erwartet, straflos davonkommen soll, sorgt in weiten Kreisen wieder für Empörung, auch wenn man dort die komplizierten Details des aktuellen Straftatbestandes und die damit einhergehenden oft überraschenden einschneidenden Konsequenzen für Beschuldigte gar nicht überschaut.


Empörung und Stammtischgesetzgebung

Empörung sorgt für Stammtischgesetzgebung, hat als Grundlage oft Schwarz-Weiß-Denken, ohne das eigene Verhalten zu reflektieren. Gerade im Straßenverkehr, aus dem zwei der oben beschriebenen Beispiele stammen, werden aber die eigenen Interessen oft vor die der anderen gestellt. Stichworte sind etwa Elterntaxi, Mittelspur- und Linksfahrer, Zweite-Reihe-Parker, aber mitunter auch Unfallflucht, wenn es persönliche Gründe gibt, die gerade das Warten auf den Geschädigten nicht zulassen. Gehört habe ich hier schon viele Geschichten. Der zu Hause wartende Hund musste rausgelassen, ein vor Urzeiten anberaumter Arzttermin eingehalten werden oder die kleine Schramme am anderen Auto kann doch kein Schaden sein.


Man kann sich gut über andere empören, aber genauso gut auch das eigene Verhalten verharmlosen oder relativieren. Bevor man in solche Diskussionen wie die oben beschriebenen einsteigt, sollte man sich das daher immer vergegenwärtigen.



[Detailinformationen: RA Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt, Telefon 0351 80718-70, kucklick@dresdner-fachanwaelte.de


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Foto(s): NicoElNino auf Canva

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