Gibt es ein EU-Patent?
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Ein einheitliches EU-Patent mit Geltung in allen Staaten der Europäischen Union, welches vergleichbar mit einer Gemeinschaftsmarke (jetzt: Unionsmarke) wäre, gibt es (noch) nicht.
1. Jetzt: Europäisches Patent
Derzeit ist es möglich, ein sogenanntes Europäisches Patent anzumelden. Dieses hat nicht für ganz Europa oder für die Europäische Union Gültigkeit, sondern lediglich die Anmeldung und das Verfahren zur Erteilung erfolgen zentral beim Europäischen Patentamt (EPA). In der Anmeldung hat der Anmelder die Staaten zu benennen, in welchen das Patent wirksam sein soll. Es werden dann die jeweiligen nationalen Anmeldungen eingeleitet. Gebühren und Übersetzungen richten sich nach den jeweiligen nationalen Vorschriften der Länder, in denen das Patent gelten soll.
2. Geplant: Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
Zukünftig soll es jedoch möglich sein, ein „Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“ (EU-Patent) anzumelden, welches mit einer Anmeldung Wirkung in allen Staaten entfaltet, welche an der „Verstärkten Kooperation“ teilnehmen (derzeit 25 Staaten). Für Streitigkeiten aus solchen Patenten soll das neu zu schaffende Einheitliche Patentgericht zuständig sein. Derzeit ist bei der Durchsetzung von Rechten aus Europäischen Patenten, die in mehreren Ländern gelten, das Anrufen der jeweiligen nationalen Gerichtsbarkeiten erforderlich, was unter Umständen zu widerstreitenden Entscheidungen und hohen Kosten führt.
3. Wann gibt es das EU-Patent?
Wann genau die Einführung des EU-Patents bzw. des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung sowie die Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts abgeschlossen sein werden, ist schwer abschätzbar, da Ratifizierungsverfahren in allen teilnehmenden Ländern abgeschlossen sein müssen. Außerdem würde ein zurzeit diskutierter Austritt Großbritanniens aus der EU die Einführung verzögern oder verhindern, da alle bisherigen Verträge abgeändert werden müssten.
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