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Glücksspiel – was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Glücksspiel – was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist unter Glücksspiel zu verstehen?

Das Glücksspiel ist ein Spiel, dessen Verlauf hauptsächlich vom Zufall bestimmt ist und nicht durch das Wissen und die Kompetenz der Teilnehmer. Aus rechtlicher Sicht wird in Deutschland zwischen Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit und dem Glücksspiel im Allgemeinen unterschieden. Das Glücksspiel ist in Deutschland auf Landesebene durch den Glücksspielstaatsvertrag – kurz GlüStV – geregelt, der seit dem 1. Juli 2012 gilt.

Bekannte Glücksspiele

Es gibt eine Reihe von Glücksspielen und Glücksspielmöglichkeiten. Zu den bekanntesten zählen unter anderem:

  • Roulette
  • Würfel-Glücksspiele, wie zum Beispiel Kniffel
  • Geldspielgeräte in Gaststätten oder Spielhallen
  • Glücksspielautomaten in Kasinos bzw. in Spielbanken
  • Glücksspiele mit Karten, wie Poker
  • staatlich angebotene Glücksspiele, wie Lotto 6 aus 49 oder Toto (eine Auswahl- oder Ergebniswette auf den Ausgang von Fußballspielen)
  • Pferdewetten auf der Rennbahn
  • Kartenspiele in Spielbanken

Regelungen zum Onlinepoker

In Deutschland ist sowohl die Veranstaltung als auch die Vermittlung von Onlineglücksspielen untersagt – so auch Onlinepoker. Geregelt ist dies in § 4 Abs. 4 GlüStV. Handelt es sich um Angebote aus dem Ausland, greift das Verbot ebenfalls. Wichtig hierbei ist, dass sich das Onlineglücksspiel an einen Teilnehmerkreis aus Deutschland richtet.

Wie wird nicht genehmigtes Glücksspiel bestraft?

Wer ohne die Erlaubnis der Behörde ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet, handelt rechtswidrig und macht sich grundsätzlich strafbar.

Gemäß § 284 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) sind öffentliche – das heißt, nicht von einer Behörde genehmigte – Glücksspiele untersagt. Ein Verstoß wird entweder mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Ebenso steht die Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel unter Strafe. Es ist laut § 285 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem halben Jahr oder mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen zu rechnen.

Das Glücksspiel und der Jugendschutz

Alle Glücksspiele sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich verboten. Ihnen ist es untersagt, Spielhallen und Spielbanken zu betreten. Darüber hinaus ist es ihnen verboten, bei Lotteriespielen, Poker und Sportwetten mitzuspielen – auch nicht mit einer Vollmacht oder der Erlaubnis ihrer Eltern. Des Weiteren dürfen sie ebenso Geldspielgeräte, die in Gastronomiebetriebe aufgestellt sind, nicht nutzen.

Selbstsperre vs. Fremdsperre

Die größte Gefahr bei Glücksspielen stellt das hohe Suchtpotenzial dar. Um sich davor zu schützen, besteht die Möglichkeit einer Selbstsperre. Somit wird der Zugang zu allen Glücksspielen, die in staatlichen Spielbanken angeboten werden, wie Roulette, Poker oder Blackjack, sowie zu staatlich angebotenen Glücksspielen, wie Toto, verhindert.

Der Antrag auf Selbstsperre kann persönlich bei einer Lottoannahmestelle oder einer Spielbank abgegeben werden. Sie gilt bundesweit und ist unbefristet. Des Weiteren kann eine sogenannte Fremdsperre von Angehörigen beantragt werden, wenn beispielsweise bereits eine Glücksspielsucht bei dem Betroffenen vorliegt. Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss die Notwendigkeit dieser Sperre belegt werden, zum Beispiel anhand von Kontoauszügen.

Für das Nutzen von gewerblichen Geldspielautomaten in Spielhallen und in der Gastronomie existiert hingegen kein Sperrsystem. Hier bietet sich aber gegebenenfalls die Möglichkeit eines Hausverbots an.

Versteuerung und Glücksspiel

Gewinne, die aus Glücksspielen resultieren, sind grundsätzlich steuerfrei, das heißt, sie brauchen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Der Kapitalertrag, der aus dem Vermögen erwirtschaftet wird, ist hingegen steuerpflichtig. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob das Geld beispielsweise infolge eines Pferderennens oder aus einem Onlinecasino gewonnen wurde.

Was passiert mit Glücksspiel-Einnahmen?

Auf Einnahmen der Spielbanken muss der Betreiber eine Spielbankabgabe entrichten, die ungefähr 80% der Bruttospielerträge beträgt. Die Abgabe fließt dem jeweiligen Bundesland zu und ist in der Regel für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Die Einnahmen aus den staatlichen Lottospielen wird stets zur Hälfte an die Gewinner ausgezahlt, die Ausschüttung beträgt also 50%. Weitere Prozent der Einnahmen werden als Konzessionsabgabe vom Bundesland einbehalten und müssen für gesetzlich festgelegte Zwecke, wie etwa Jugend- und Sozialprojekte, Sportförderung, Kunstankäufe o. Ä. eingesetzt werden. Ein Teil geht als Lotteriesteuer in den allgemeinen Etat der Länder und ein weiterer verbleibt für Verwaltung und Einnahme bei den Lottogesellschaften. Nur wenige Prozent erhalten die Annahmestellen als Provision.

(KKA, MIC)

Foto(s): ©Pixabay/GregMontani

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